Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Geldstrafe bezahlt, neues Strafverfahren eingeleitet
Konstanz (ots)
Nur schnell Tabak kaufen wollte ein iranischer Staatsangehöriger, als er bei seiner Ausreise am Grenzübergang Konstanz-Autobahn kontrolliert wurde. Das Ergebnis: Ein offener Haftbefehl, eine neue Strafanzeige durch die Bundespolizei und eine Zurückschiebung in die Schweiz.
Der junge Mann war am vergangenen Samstagabend (30. April 2022) zunächst durch Beamte der Bundeszollverwaltung bei der Einreise aus der Schweiz beobachtet worden. Als er kurze Zeit später über einen anderen Grenzübergang ausreisen wollte, wurde er angehalten und kontrolliert. Vorlegen konnte er lediglich ein schweizerischen Ausweis für vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F). Da dieses Dokument weder für eine Einreise nach Deutschland noch für einen Aufenthalt im Inland berechtigt, verständigten die Kollegen die zuständige Bundespolizeiinspektion Konstanz.
Aber damit nicht genug: Gesucht wurde der 20-Jährige außerdem per Vollstreckungshaftbefehl von der örtlichen Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn Ende 2020 zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt - auch seinerzeit bereits wegen unerlaubten Aufenthalts. Die offene Summe nebst Verfahrenskosten konnte der Mann vor Ort begleichen. Gleichwohl muss er sich nunmehr einem neuen Strafverfahren ähnlichen Inhalts stellen. Hinzu kommt im laufenden Verfahren der Tatbestand der unerlaubten Einreise.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte eine Zurückschiebung in die Schweiz. Gegen die Person besteht obendrein jetzt ein zeitlich befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland.
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