Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Bundespolizei vollstreckt neun Haftbefehle am Wochenende
Konstanz, Bietingen (ots)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am vergangenen Wochenende neun Haftbefehle vollstreckt und fünf Personen festgenommen. Hintergrund der Festnahmen waren jeweils offene Haftbefehle wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Erschleichen von Leistungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Diebstahl.
Am Samstagabend (27. Juli 2024) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei zunächst einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH), der von drei Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben war. Gegen ihn lagen Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Duisburg und Essen wegen Erschleichen von Leistungen sowie der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Der 29-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2720 Euro nicht begleichen. Zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Nur kurze Zeit später (27. Juli 2024) stellten Bundespolizisten einen 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Diese suchte den Mann wegen unerlaubten Entfernens. Nach Begleichung der fälligen Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro konnte er seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagmittag (28. Juli 2024) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH), den die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verurteilte ihn Ende 2023 rechtskräftig wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Nach Begleichung der fälligen Geldstrafe konnte auch er seine weitere Reise fortsetzen.
Sonntagnacht (28. Juli 2024) stellten Bundespolizisten einen 69-jährigen deutschen Staatsangehörigen im Stadtgarten in Konstanz fest. Gegen ihn lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz verurteilte ihn im Sommer 2023 rechtskräftig wegen Körperverletzung und Anfang 2024 wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 2200 Euro. Er konnte die geforderte Geldstrafe vor Ort nicht begleichen. Zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Nur kurze Zeit später (28. Juli 2024) stellten Bundespolizisten einen 26-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen an der Tank- und Rastanlage Hegau Ost (Autobahn A 81) fest. Gegen ihn lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor. Wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ihn das Amtsgericht Pforzheim zu einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro. Nach Begleichung der offenen Forderung konnte er seine Reise fortsetzen.
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