Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Wochenende
Singen (ots)
Beamte der Bundespolizei haben am Wochenende drei Personen mit jeweils einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. In zwei Fällen konnten die Gesuchten ihre Geldstrafe zahlen, der dritte Mann musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Freitagabend (21. Februar 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 28-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vor. Das Amtsgericht Öhringen hatte im September 2024 einen Strafbefehl in Höhe von 2.700 Euro wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen ihn erlassen. Die Zahlung der Strafe war er bisher schuldig geblieben. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe vor Ort und konnte somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Samstagabend (22. Februar 2025) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion am Grenzübergang Gailingen einen polnischen Staatsangehörigen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 38-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vor. Das Amtsgericht Bautzen hatte im Dezember 2023 einen Strafbefehl in Höhe von 2.000 Euro wegen eines Vergehens gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz gegen ihn erlassen. Die Zahlung war er bisher schuldig geblieben. Vor Ort zahlte der Mann die offene Geldstrafe und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Am Sonntagvormittag (23. Februar 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen im RE 4713 kurz vor dem Bahnhof Engen. Gegen den 52-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vor. Das Amtsgericht Öhringen hatte im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Betruges gegen ihn erlassen. Der Mann konnte seine Geldstrafe vor Ort nicht zahlen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
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