Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz vollstreckt
Konstanz (ots)
Die Zollverwaltung stellte am Montag bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Person fest, gegen die ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten die Person an die Bundespolizei.
Am Montagnachmittag (28. April 2025) kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen deutschen Staatsangehörigen an der Zollanlage Konstanz Autobahn bei der Einreise in das Bundesgebiet. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 52-Jährigen fest. Das Amtsgericht Singen (Hohentwiel) hatte im Oktober 2024 einen Strafbefehl wegen Diebstahls mit Waffen gegen den Mann erlassen. Die Zahlung der Geldstrafe war er bisher schuldig geblieben. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Der Mann konnte seine Strafe vor Ort nicht zahlen und muss daher eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Rückfragen bitte an:
Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz, übermittelt durch news aktuell