Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
BPOLI-KA: Lebensgefährlicher Leichtsinn- zum Flaschen sammeln im Gleis
Karlsruhe (ots)
In welche Gefahr er sich begab, war einem 63-jährigen Mann gestern Abend offenbar nicht bewusst, als er sich im Gleisbereich des Hauptbahnhofs Mannheim aufhielt.
Ein Triebfahrzeugführer eines einfahrenden Intercityexpress erkannte gegen 20.30 Uhr einen Mann, der sich im Gleis 2 aufhielt und offensichtlich Flaschen sammelte. Er leitete daraufhin sofort eine Schnellbremsung ein und gab einen Achtungspfiff ab.
Der Beschuldigte konnte den Gleisbereich noch rechtzeitig verlassen und flüchtete in Richtung der Haupthalle. Die Bundespolizei wurde daraufhin verständigt und fahndete nach dem Mann. Zeugen gaben gegenüber den Beamten an, dass der Flüchtende in Richtung Innenstadt gelaufen sei.
Kurz darauf wurde die Bundespolizei erneut verständigt, dass sich der Mann wieder in den Gleisbereich begeben hat und zunächst durch einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG festgehalten worden sei. Dabei soll das T-Shirt des Beschuldigten zerrissen sein und er konnte flüchten. Laut Angaben des Mitarbeiters wurde der 63-Jährige bereits mehrfach durch ihn ermahnt, das Bahnhofsgebäude zu verlassen, da dieser dort Flaschen gesammelt habe.
Aufgrund der Personenbeschreibung wurde der aus Rumänien stammende Mann im Bereich der Bismarckstraße/L 11 vorläufig festgenommen und zur Dienststelle verbracht werden.
Nach Feststellung der Identität wurde der Mann erkennungsdienstlich behandelt. Er muss sich nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Durch die Schnellbremsung des Intercityexpress wurde keiner der circa 650 Reisenden verletzt.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren an Bahnanlagen. Immer wieder kommt es im Zugverkehr zu tödlichen Unfällen durch Personen im Gleisbereich. Die Gefahren werden oft unterschätzt, da sich die Züge fast unbemerkt und geräuschlos nähern und längere Bremswege haben.
Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln in vielen Fällen nicht nur selbst, sondern auch Zugreisende oder Helfer. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich!
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