Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
BPOLI-KA: Sieben Haftbefehle in zwei Stunden vollstreckt
Karlsruhe (ots)
Beamte der Bundespolizei verhafteten gestern Abend innerhalb von zwei Stunden drei Männer, die mit insgesamt sieben Haftbefehlen gesucht worden sind.
Gegen 21.15 Uhr erfolgte die erste Festnahme im Hauptbahnhof Mannheim. Im Rahmen einer Personenkontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass ein aus der Türkei stammender Mann mit einem Untersuchungshaftbefehl des Amtsgericht Mannheim wegen Diebstahls gesucht wird. Der 27-Jährige wurde verhaftet und wird im Laufe des heutigen Tages einem Haftrichter vorgeführt.
Nur wenige Minuten später wurde ein 26-Jähriger im Hauptbahnhof Karlsruhe kontrolliert, da er zuvor einen Zug benutze, ohne im Besitz einer Fahrkarte zu sein. Der Mann konnte sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen und gab lediglich mündlich seine Personalien an. Zudem gab er an, erst vor kurzem von Frankreich nach Deutschland eingereist zu sein. Er wurde daraufhin auf die Dienststelle verbracht. Anhand seiner Fingerabdrücke konnte die Identität festgestellt werden. Die mündlich angegebenen Personalien stimmten nicht überein. Der aus Tunesien stammende Mann wurde mit mehreren Fahndungsausschreibungen, darunter ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau, wegen Erschleichen von Leistungen, gesucht. Er wurde zu einer Geldstrafe von 250 Euro, ersatzweise 50 Tagen Haft, verurteilt. Weiterhin wurde er mit zwei Aufenthaltsermittlungen in Strafverfahren wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung gesucht. Da der 26-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen wurde eingeleitet.
Gegen 22.45 Uhr wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Mannheim über einen "Schwarzfahrer" in einem Fernverkehrszug informiert. Gegenüber den Beamten konnte sich der aus Polen stammende Mann nicht ausweisen. Auf der Dienststelle wurden daraufhin seine Fingerabdrücke überprüft. Anhand dieser konnte nicht nur die Identität des 29-Jährigen, sondern auch fünf Ausschreibungen zur Festnahme, festgestellt werden. Der Mann wurde wegen Diebstahls, Körperverletzung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu Geldstrafen von insgesamt 2.100 Euro verurteilt.
Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er nach Einleitung eines weiteren Strafverfahrens wegen Erschleichen von Leistungen, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss er die 210-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
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