Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
BPOLI-KA: Unverantwortlicher Leichtsinn "Trainsurfer" begeben sich in Lebensgefahr
Karlsruhe (ots)
In Lebensgefahr aufgrund unverantwortlichen Leichtsinns begaben sich am vergangenen Freitag zwei Jugendliche, welche illegal auf den Puffern einer Regionalbahn von Durlach in Richtung Stuttgart mitfuhren.
Gegen 20:15 Uhr teilten mehrere Reisende einer S-Bahn auf dem Weg nach Bruchsal der Bundespolizei mit, dass Sie soeben beobachteten, wie zwei Jugendliche auf den Puffern einer entgegenkommenden Regionalbahn mitfahren würden.
Bei den sogenannten "Puffern" handelt es sich neben der Kupplung um Teile, welche die Verbindung der Lokomotive mit dem Wagen während der Fahrt gewährleistet. Die derzeit noch unbekannten Jugendlichen stiegen nach ersten Erkenntnissen in Durlach am Ende des Zuges auf diese Puffer auf und hielten sich während der Fahrt am Scheibenwischer fest. Nach der sofortigen Sperrung der Strecke sowie dem Halt des Zuges kurz nach Bruchsal, flüchteten die beiden Jugendlichen. Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Regionalbahnen erreichen auf dieser Strecke Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h pro Stunde, entgegenkommende Fernverkehrszüge sogar Geschwindigkeiten bis zu 250 km/h.
Selbst bei langsameren Geschwindigkeiten kann ein Herunterfallen vom Zug tödlich enden. Zudem besteht bei Kontakt mit den Oberleitungen (15.000 Volt) die Gefahr eines tödlichen Stromschlages.
Die Bundespolizei appelliert deshalb auch eindringlich an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren auf Bahnanlagen aufzuklären.
Zeugen des o.g. Vorfalls werden gebeten sich mit der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721-12016-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Sascha Roth
Telefon: 0721 12016 - 104
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell