Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
BPOLI-KA: Gefährliche Freizeitbeschäftigung - Gleise sind keine Spielplätze
Karlsruhe (ots)
Am Wochenende hatte es die Bundespolizei Karlsruhe gleich zwei Mal mit unerlaubten Aufenthalten im Gleisbereich zu tun. Samstagabend meldete die Deutsche Bahn, dass im Bereich Mannheim Mühlauhafen Jugendliche immer wieder auf die Gleise springen. Die Bundespolizei stellte vor Ort mehrere Personen fest, die jedoch glaubhaft angeben konnten, die Gleise nicht betreten zu haben. Anhand von Lichtbildern, die ein weiterer Zeuge gefertigt hatte, wurde die Aussage unterstützt. Die Beamten haben die Aussagen der Zeugen aufgenommen und ermitteln nun gegen die noch unbekannten Personen auf den Lichtbildern. Der Triebfahrzeugführer eines Euro Citys musste eine Schnellbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß mit den Personen zu verhindern. Durch diese Umstände handelt es sich hierbei um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und somit um eine Straftat die mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann.
Im zweiten Fall musste die Bundespolizei Sonntagabend tätig werden. Im Bereich des Bahnhofs Niefern-Öschelbronn begab sich ein 11-Jähriger in die Gleise und balancierte auf dem Schienenstrang in Fahrtrichtung Pforzheim. Auch hier musste der Triebfahrzeugführer eines Nahverkehrszuges eine Schnellbremsung einleiten und einen Achtungspfiff abgeben. Durch den Pfiff aufgeschreckt, kletterte der Junge unverletzt auf den Bahnsteig zurück. Die Beamten werden aufgrund der Strafunmündigkeit des Jungen das Gespräch mit den Eltern suchen, um weitere Hintergründe zu erfahren und die Erziehungsberechtigten auf das gefährliche Verhalten ihres Sohnes hinzuweisen.
Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen weist die Bundespolizei ausdrücklich darauf hin, dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind. Züge fahren mit hohen Geschwindigkeiten und haben aufgrund ihres Gewichts einen langen Bremsweg. Beides wird durch Gleisübereschreiter oft unterschätzt, was zu schweren Unfällen führen kann. Im jedem Fall stellt das Betreten und Überqueren von Bahnanlagen an einer nicht dafür zugelassenen Stelle eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit dar.
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