Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Weil ein 35-Jähriger den Gerichtsauflagen nicht nachkam, muss er jetzt ins Gefängnis.
Rhein (ots)
Eine Streife der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) kontrollierte den deutschen Staatsangehörigen bereits am Montagmorgen, als dieser von der Schweiz nach Deutschland reisen wollte. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 35-Jährige bereits im Jahr 2015 durch ein Gericht, wegen diverser Delikte, zu 13 Monaten Haft verurteilt wurde. Nach Verbüßung der Haftstrafe, bekam der Mann die gerichtlichen Auflagen, sich wöchentlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden und durfte außerdem keine alkoholischen Getränke konsumieren. Da er mehrfach gegen die Auflagen verstieß, wurde nun durch die zuständige Staatsanwaltschaft, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, eingeleitet. Um dem permanent auf Achse befindlichen Mann habhaft zu werden, erließ ein Gericht daraufhin ein Untersuchungshaftbefehl. Der Mann wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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