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Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein

BPOLI-WEIL: Ahndung von Verstößen nach der CoronaVO

Neuenburg/Breisach/Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald (ots)

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kann nun auch die Bundespolizei bestimmte Verstöße gegen die CoronaVO ahnden.

In enger Abstimmung mit der zuständigen Verwaltungsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald und im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Freiburg wird die Bundespolizei bestimmte Verstöße gegen die CoronaVO ahnden. Die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein kontrolliert im Rahmen der vorübergehend, wiedereingeführten Grenzkontrollen unter anderem direkt an den Grenzübergängen Neuenburg - Autobahn und Breisach und im Rahmen der Schleierfahndung im 30km-Bereich. Soweit die Bundespolizei im Rahmen ihrer Kontrollen Ordnungswidrigkeiten feststellt, wird sie alle zur Verfolgung erforderlichen Maßnahmen durchführen und anschließend an die zuständige Verwaltungsbehörde abgeben. In Frage kommen dabei in erster Linie Verstöße gegen § 3a Abs. 1 und CoronaVO (Nichteinhalten der Fahrt- und Reiseverbote) und § 3a Abs. 3 CoronaVO (Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung).

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Katharina Keßler
Telefon: 07628 8059-104
E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell

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