Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: 18-Jähriger beleidigt Bundespolizisten und uriniert in Dienst-Kfz
Freiburg (ots)
Weil ein 18-Jähriger am Hauptbahnhof Freiburg laut herumgebrüllt, Reisende belästigt und beleidigt haben soll wurde die Bundespolizei informiert. In der Folge beleidigte der Mann auch die Bundespolizisten, leistete Widerstand und urinierte ins Dienst-Kfz.
In der Nacht von Montag auf Dienst, kurz vor Mitternacht, teilte ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes über Notruf mit, dass am Bahnsteig 1 des Hauptbahnhof Freiburg eine männliche Person sitzen würde, die laut herumbrüllt und Reisende belästigt und beleidigt. Bei Eintreffen der beiden Streifen der Bundespolizei beleidigte der 18-Jährige die Beamten in französischer Sprache, noch bevor diese ihn angesprochen hatten. Trotz mehrfacher Aufforderung, ebenfalls in französischer Sprache, die Beleidigungen zu unterlassen, sich zu beruhigen und sich auszuweisen, beleidigte der senegalesische Staatsangehörige die Beamten weiter und wies sich nicht aus. Da eine Durchsuchung nach Ausweisdokumenten aufgrund des zunehmend aggressiven Verhaltens vor Ort nicht möglich war, musste der 18-Jährige, zum Transport zur Dienststelle, mit Handschellen geschlossen werden. Beim folgenden Weg zum Streifenwagen trat der 18-Jährige nach einem Beamten und traf diesen am Oberschenkel. Auch während der Überprüfung der Fingerabdrücke auf der Dienststelle beleidigte der Mann die Beamten weiter und verhielt sich unkooperativ. Im Rahmen der Überprüfung konnte die Identität sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Erschleichen von Leistungen festgestellt werden. Aufgrund der Alkoholisierung wurde der 18-Jährige zur Gewahrsamsfähigkeitsprüfung einem Arzt vorgestellt. Während der Rückfahrt zur Dienststelle urinierte der Mann in das Dienst-Kfz. Wegen Beleidigung, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Aufenthalt wurde ein Ermittlungsverfahren durch die Bundespolizei eingeleitet. Am Dienstagmorgen konnte der 18-Jährige mit einer Anlaufbescheinigung zur Ausländerbehörde entlassen werden. Der Beamte wurde durch den Tritt nicht verletzt.
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