Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Gesuchter bezahlt Geldstrafe und muss trotzdem ins Gefängnis
Waldshut-Tiengen (ots)
Gleich drei Haftbefehle bestanden gegen einen Gesuchten. Ein Haftbefehl konnte durch Bezahlung der Geldstrafe abgewendet werden. Zwei U-Haftbefehle wurden jedoch durch einen Richter in Vollzug gesetzt und der Mann fand sich hinter Gittern wieder.
Am späten Dienstagabend, dem 16. Januar 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Waldshut, als dieser in die Schweiz ausreisen wollte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den in Italien wohnhaften Mann drei Haftbefehle bestanden. Wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilte ein Gericht den Mann vor drei Jahren zu einer Geldstrafe, die dieser nicht bezahlte. Des Weiteren wird dem 22-Jährigen vorgeworfen, bereits 2019 ein Körperverletzungs- bzw. ein Diebstahlsdelikt begangen zu haben. Weil er nicht zu den Gerichtsverhandlungen erschien und im Ausland untertauchte, erließen die Justizbehörden Untersuchungshaftbefehle. Die Geldstrafe in Höhe von 508 Euro konnte durch den Gesuchten vor Ort bezahlt werden. Die Bundespolizei führte den Mann danach einem Haftrichter vor, der die beiden anderen Haftbefehle in Vollzug setzte. In der Justizvollzugsanstalt wartet er nun auf seine Gerichtsverhandlungen.
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