Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
BPOLI-WEIL: Drei Festnahmen am Grenzübergang Rheinfelden - Autobahn
Rheinfelden (ots)
Drei mit Haftbefehlen gesuchte Personen konnten Einsatzkräfte von Bundespolizei und Zoll am Grenzübergang Rheinfelden - Autobahn festnehmen. Für eine Person endet die Einreise nach Deutschland dabei in einer Justizvollzugsanstalt.
Einsatzkräfte der Bundespolizei und des Zoll kontrollierten am Dienstag (03.12.24) gegen 17:00 Uhr ein Wohnmobil mit italienischer Zulassung bei der Einreise nach Deutschland. Im Fahrzeug befanden sich der 27-Jährige Fahrer und seien 42-Jährige Beifahrerin, welche Angaben auf dem Weg nach Norddeutschland zu sein. Bei der Überprüfung der Personen stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen Beide Haftbefehle zu vollstrecken sind. Gegen den Fahrer, einen rumänischen Staatsangehörigen, bestand wegen besonders schweren Falls des Diebstahls und versuchtem besonders schweren Fall des Diebstahls ein Vollstreckungshaftbefehl für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen die Beifahrerin, eine italienische Staatsangehörige, bestanden zwei Vollstreckungshaftbefehl wegen Steuerhinterziehung und Diebstahl sowie acht Aufenthaltsermittlungen wegen verschiedener Diebstahlsdelikten sowie Kennzeichenmissbrauch. Der 27-Jährige wurde vor Ort durch die Bundespolizei festgenommen und zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die 42-Jährige konnte die insgesamt geforderte Geldstrafe in Höhe von 1830 Euro bezahlen. Bezüglich der Aufenthaltsermittlungen wurden die jeweiligen Justizbehörden über den Aufenthaltsort der Frau in Kenntnis gesetzt. Anschließend konnte sie ihre Reise fortsetzen.
Die nächste Festnahme erfolgte durch Kräfte der Bundespolizei gegen 20:00 Uhr bei der Einreise eines 43-Jährigen. Der kroatische Staatsangehörige war als Beifahrer unterwegs. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Vollstreckungshaftbefehl. Eine Geldstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er bislang nur in Teilen gezahlt, so dass noch ein Betrag in Höhe von 2460 Euro zu begleichen war. Den geforderten Betrag konnte der Mann vor Ort aufbringen und durfte anschließend nach Deutschland einreisen.
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