Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: 20 Tage Haft - auch Tochter kann nicht abhelfen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Am frühen Nachmittag des 15.06.2015 wurde die Reise einer 53-jährigen Dame nach Hurghada frühzeitig beendet. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass gegen die Frau ein offener Haftbefehl zur Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft Tübingen vorliegt. Aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz musste die Dame 1.000 EUR bezahlen, andernfalls drohte ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen. Die Frau verständigte umgehend ihre Tochter, welche dann versuchte, das nötige Geld aufzutreiben. Auch über eine Stunde später war es der Tochter nicht gelungen, die 1.000 EUR zu beschaffen. Somit blieb der 53-jährigen keine andere Wahl und sie musste ihre Haftstrafe in der JVA Schwäbisch Gmünd antreten.
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