Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Beamte der Bundespolizei verhindern Kindesentziehung
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Den richtigen Riecher bewies eine Beamtin der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart, als sie am Freitagmittag (18.05.2018) eine 27-jährige Frau, die allein mit ihrer achtjährigen Tochter nach Ankara/Türkei fliegen wollte, etwas genauer unter die Lupe nahm. Die junge Mutter hatte weder Rückflugtickets, noch eine Einverständniserklärung des Kindsvaters für die geplante Ausreise dabei. Auf Nachfrage äußerte sie der Beamtin gegenüber, dass der Kindsvater über die Reise informiert und mit dieser auch einverstanden sei. Die Beamtin wollte sich hiervon jedoch persönlich überzeugen und bat die Mutter, den Vater telefonisch zu kontaktieren. Da die 27-Jährige den Vater angeblich nicht erreichen konnte, wurde sie um Aushändigung der Telefonnummer gebeten. Hierbei gab die Frau offenbar eine falsche Kontaktnummer an, da sich unter dieser kein Anschluss befand. Kurz darauf erschien die Schwägerin der jungen Frau, die zufällig auf den gleichen Flug gebucht war. Sie bestätigte das ungute Gefühl der Beamtin, als sie ihr gegenüber äußerte, dass der Vater keinerlei Kenntnis von der geplanten Ausreise habe und mit dieser auch sicherlich nicht einverstanden sei. Dank der Schwägerin konnte der Vater schließlich telefonisch kontaktiert werden und er bestätigte die Aussagen seiner Schwester. Der Mann äußerte der Beamtin gegenüber, dass er und seine Ehefrau in Trennung leben und sich das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter teilen. Der Vater bat die Beamtin, die Tochter nicht ausreisen zu lassen. Er versicherte, schnellstmöglich zum Flughafen zu fahren und sein Kind dort abzuholen. Während die Mutter ihren Flug antrat, wurde das achtjährige Mädchen in die Obhut der Beamten der Bundespolizei genommen. Als der sichtlich erleichterte Vater kurz darauf den Stuttgarter Flughafen erreichte, konnte er seine Tochter wieder in die Arme schließen. Ob der Kindsmutter noch weitere rechtliche Konsequenzen drohen, ist zurzeit unklar. Der noch immer aufgelöste Vater wollte vor Ort zunächst keinen Strafantrag wegen "Kindesentziehung" stellen und sich ein wenig Bedenkzeit einräumen.
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