Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Vier Haftbefehle am Wochenende vollstreckt
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Am vergangenen Wochenende konnten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart insgesamt vier Haftbefehle vollstrecken. Am Freitagmorgen (20.07.18) landete ein 51-Jähriger mit einem Flieger aus Bukarest/Rumänien in Stuttgart. Der Mann ist der versuchten räuberischen Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung dringend verdächtigt. Aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr erließ das zuständige Amtsgericht im Juni 2018 einen Untersuchungshaftbefehl. Der 51-Jährige wurde einem Haftrichter vorgeführt, welcher die Untersuchungshaft bestätigte. Anschließend ging es für den dringend Tatverdächtigen ins Gefängnis, wo er nun auf seine Verhandlung und das anschließende Urteil warten wird. Bereits einige Stunden später landete eine 28-Jährige mit einem Flug aus Izmir/Türkei am Stuttgarter Flughafen. Die junge Frau war wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Monat verurteilt worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ging es für die Frau ebenfalls ins Gefängnis. In den frühen Abendstunden landete ein 19-Jähriger mit einem Flieger aus Antalya/Türkei in Stuttgart. Der jungen Mann ist dringend des Diebstahls verdächtigt. Da er der Hauptverhandlung fernblieb, erließ das zuständige Amtsgericht einen Haftbefehl. Am darauffolgenden Morgen (21.07.18) wurde der 19-Jährige ebenfalls einem Haftrichter vorgeführt. Auch in diesem Fall bestätigte der Richter die Haft, sodass der junge Mann anschließend ins Gefängnis eingeliefert wurde. In letzter Sekunde aus dem Gefängnis freikaufen konnte sich hingegen ein 30-Jähriger, der am späten Samstagabend (21.07.18) mit einem Flug aus Istanbul/Türkei in Stuttgart landete. Der junge Mann wurde wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 350 EUR zzgl. Kosten verurteilt. Vor der 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe bewahrte ihn letztlich ein Freund, der einen Teil der Geldstrafe übernommen hat, nachdem der junge Mann sich nicht in der Lage sah, den gesamten Geldbetrag zu entrichten.
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