Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Pfingstferien: Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart gibt Tipps wie Sie gut vorbereitet in den Urlaub fliegen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie ist die Reiselust verständlicherweise groß. Daher erwartet der Flughafen Stuttgart zu Pfingsten ein deutlich erhöhtes Reisendenaufkommen. Dies wird sich auch an den Luftsicherheitskontrollstellen bemerkbar machen. Da es dort insbesondere in Spitzenzeiten zu Staus kommen kann, gibt die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart Tipps, wie Sie dabei unterstützen können, die Wartezeiten zu verringern.
Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig zu werden. Für die vorherige Gepäckaufgabe am Check-in sollten Sie ebenfalls genug Zeit mit einberechnen.
Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen für die Luftsicherheit, aber auch auf die Grenzkontrollen vor!
Schneller geht es, wenn Sie bereits vor der Luftsicherheitskontrolle Schmuck, Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne legen.
Verbotene Gegenstände - Was niemals ins Handgepäck gehört: Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt. Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei.
Im Handgepäck mitgeführte Flüssigkeitsbehältnisse dürfen jeweils das Volumen von 100 ml nicht überschreiten. Zudem sind all diese Behältnisse in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aufzubewahren.
Große Parfum- und Getränkeflaschen müssen in das aufzugebende Reisegepäck, wenn das Einzelbehältnis ein Volumen von 100 ml übersteigt. Flaschen, die bereits geöffnet und somit angebrochen wurden, unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
Sollten Sie Medikamente oder Babynahrung transportieren, sprechen Sie bitte die Luftsicherheitsassistenten direkt darauf an. Hier richtet sich die Menge nach Ihrer Reisedauer. Für Medikamente halten Sie bitte ein Attest bereit.
Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Laptops gehören ebenfalls separat in die Gepäckwanne.
Was Sie weiterhin bei Ihrer Flugreise mit Handgepäck beachten sollten sowie Informationen zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie unter www.bundespolizei.de.
Grundsätzlich gilt: Umso weniger Handgepäck Sie mit sich führen, desto schneller geht es an den Luftsicherheitskontrollstellen.
Für die Grenzkontrolle prüfen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Je nach Reiseziel kann es zu einem unerwünschten vorzeitigen Ende der Reise kommen, wenn diese nicht vorgelegt werden können.
Zu guter Letzt: Beachten Sie bitte nach wie vor die Corona-Einreisebestimmungen ihres Ziellandes.
Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart wünscht Ihnen eine entspannte Reise und einen schönen Urlaub.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
Telefon: 0711 78781 - 1020
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
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