Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Fahndungstreffer und Festnahmen am Flughafen Stuttgart- ein weiteres ereignisreiches Wochenende für die Bundespolizei
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Das zweite Ferienwochenende am Flughafen Stuttgart wurde zu einem weiteren ereignisreichen Wochenende für die Bundespolizei, die unter anderem 69 Fahndungstreffer erzielte. Darunter konnte bei 13 Personen, die zur Aufenthaltsermittlung von den jeweiligen Behörden ausgeschrieben wurden, die ladungsfähige Anschrift zur Sicherung in einem Strafverfahren erhoben werden. Die Personen wurden in einem Strafverfahren als Beschuldigter/ Zeuge unter anderem wegen falsche uneidliche Aussage, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und Betrug gesucht. Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle wurde bei sieben Personen eine Strafanzeige wegen den Verdachts der unerlaubten Einreise gestellt. Da die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt waren, wurden die Personen von den Beamten der Bundespolizei an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle in den jeweiligen Staat zurückgewiesen. Gegen acht weitere Personen stellte die Bundespolizei Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Vier Reisende wurden festgenommen:
Ein 32-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger wurde aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgenommen. Die Beamten eröffneten den kosovarischen Fluggast in den Diensträumen der Bundespolizei den Haftbefehl. Nach Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 477,50 Euro wurde dem Reisenden die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.
In einem anderen Fall wurde ein 24-jähriger Franzose aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Freiburg festgenommen. Gegen den Franzosen lag ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1273,50 Euro wurde auch diesem die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.
In die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim wurde ein 22-jähriger albanischer Staatsangehöriger von Beamten der Bundespolizei aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls wegen dem Versuch der Nötigung eingeliefert. Der U-Haftbefehl wurde angeordnet, da der 22-jährige trotz ordnungsmäßiger Ladung und Belehrung unentschuldigt in der Hauptverhandlung ferngeblieben ist. Nach Vorführung beim zuständigen Haftrichter, wurde der 22-jährige Albaner in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In einem weiteren Fall wurde ein 44-jähriger rumänischer Staatsangehöriger aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen besonders schweren Fall des Diebstahls durch die Beamten der Bundespolizei festgenommen. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3170 Euro, konnte ihm die Einreise gestattet werden.
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