Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Samstag am Flughafen Stuttgart: Erst eine, dann zwei, dann drei Festnahmen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart vollstreckte am Samstag, den 19. November 2022 drei Haftbefehle.
Ein 26-jähriger, amerikanischer Passagier auf dem Weg nach London wurde frühmorgens bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle vorstellig. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Fluggast ein Vollstreckungshaftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Der Gesuchte, welcher in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, wurde festgenommen und in die Diensträume der Bundespolizei verbracht. Nach Eröffnung des Haftbefehls zahlte der Verurteile die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro und konnte seinen Flug nach London noch rechtzeitig antreten.
Kurz darauf kontrollierte die Bundespolizei im Terminal einen 45-jährigen, rumänischen Herrn und stellte dabei fest, dass auch dieser mit einem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte wegen der Fluchtgefahr des in Deutschland wohnsitzlosen Beschuldigten die Untersuchungshaft angeordnet. Ermittlungen zufolge soll er zwei Einbruchsdiebstähle begangen haben.
Die Beamten begleiteten den Festgenommenen in die Diensträume. Er wurde am gleichen Tag beim Amtsgericht Nürtingen vorgeführt, wo der Haftrichter den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug setzte. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein dritter Haftbefehl wurde am Mittag des Samstages nach Ankunft eines Fliegers aus Thessaloniki vollstreckt.
Ein 54-jähriger, griechischer Passagier wurde von den türkischen Behörden mit einem internationalen Haftbefehl zur Vollstreckung eines türkischen Strafurteils wegen illegalen Handels mit Heroin gesucht. Die Bundespolizei begleitete somit den dritten Festgenommenen am gleichen Tag zu den Diensträumen am Flughafen Stuttgart. Von dort aus kontaktierte dieser seinen Anwalt und blieb bis zur Vorführung beim Amtsgericht Nürtingen am Sonntagmittag (20.11.2022) im polizeilichen Gewahrsam.
Der Haftrichter ordnete die Festnahme und Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an. Über das Auslieferungsersuchen wird auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart das Oberlandesgericht entscheiden.
Der 54-Jährige wurde im Anschluss an die Vorführung von den Bundespolizeibeamten in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart eingeliefert.
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