Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Pfingstferien: Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart gibt Tipps wie Sie gut vorbereitet in den Urlaub fliegen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Mit Beginn der bevorstehenden Pfingstferien erwartet der Flughafen Stuttgart zu Pfingsten ein deutlich erhöhtes Reisendenaufkommen. Dies wird sich auch beim Passagierprozess bemerkbar machen. Da es dort insbesondere in Spitzenzeiten zu erhöhten Wartezeiten kom-men kann, gibt die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart Tipps, wie Sie dabei unterstüt-zen können, die Wartezeiten zu verringern.
Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig zu werden. Für die vorherige Gepäckaufgabe am Check-in sollten Sie ebenfalls genug Zeit mit einberechnen.
Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen für die Luftsicherheits-, aber auch auf die Grenzkontrollen vor!
Schneller geht es, wenn Sie bereits vor der Luftsicherheitskontrolle Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne legen. Elektronische Geräte wie zum Beispiel Haartrockner, Tablets und Laptops gehören ebenfalls separat in eine Gepäckwanne. Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck generell nichts zu suchen.
Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dür-fen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Baseballschläger oder Rasierklingen. Eine Auflistung der verbotenen Ge-genstände finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei.
Sie können dazu beitragen, die Wartezeiten zu minimieren, indem Sie die Regeln zu Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen im Handgepäck beachten. Im Flugzeug dürfen derartig mitgeführte Flüssigkeitsbehältnisse das Volumen von 100 ml jeweils nicht überschreiten. Zudem sind alle Behältnisse in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aufzubewahren. Halten Sie auch diesen bereits zur Kon-trolle bereit.
Sollen größere Parfum- oder Getränkeflaschen mit auf die Reise, so müssen diese im aufzugebenden Reisegepäck untergebracht werden. Dies gilt auch für angebrochene Behältnisse mit einem Volumen über 100 ml, da sich die Flüssigkeitsverordnung auf die Verpackungsgröße, nicht aber auf den verbliebenen Inhalt bezieht.
Sollten Sie Medikamente oder Babynahrung transportieren, sprechen Sie bitte das Luftsi-cherheitspersonal direkt darauf an. Für Medikamente halten Sie bitte, sofern vorhanden, ein Attest bereit.
Was Sie weiterhin bei Ihrer Flugreise mit Handgepäck beachten sollten sowie Informationen zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie unter www.bundespolizei.de.
Grundsätzlich gilt: Umso weniger Handgepäck Sie mit sich führen, desto schneller geht es für Sie an den Luftsicherheitskontrollstellen.
Für die Grenzkontrolle prüfen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Je nach Reiseziel kann es zu einem unerwünschten vorzeitigen Ende der Reise kommen, wenn diese nicht vorgelegt werden können.
Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart wünscht Ihnen eine entspannte Reise und einen schönen Urlaub.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0711 78781 - 1020
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
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