Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
ZOLL-BB: Migrantenschreck - der Schreck lässt nach!
Berlin (ots)
Im Auftrag der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam und Berlin vollstreckten am 13. Juli 2017 mehr als 100 Ermittler der Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg und Dresden in einer konzertierten Aktion insgesamt 15 Durchsuchungsbeschlüsse gegen Käufer von Waffen. Den Ermittlungen zufolge kauften die deutschen Staatsangehörigen, darunter drei Frauen, im Alter von 16 bis 66 Jahren die Waffen auf der bereits einschlägig bekannten Internetseite "www.migrantenschreck.ru". Die Käufer haben mit ihrer Bestellung und der erfolgten Lieferung der Waffen in die Bundesrepublik Deutschland gegen das deutsche Waffengesetz verstoßen. Die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses konnte abgewendet werden, da sich der Käufer selbst den Polizeibehörden stellte und die erworbene Waffe freiwillig abgab. Durch die in jüngster Zeit erfolgte Berichterstattung in den Medien über den Internetanbieter "www.migrantenschreck.ru" sei er auf das Verbot der Waffe aufmerksam geworden. Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 13 Schusswaffen vom Internetanbieter "Migrantenschreck" sichergestellt. Darüber hinaus wurden 3 weitere Schusswaffen, 1 verbotenes NunChaku, 1 verbotenes Elektroimpulsgerät, 1 verbotenes Butterfly-Messer, 2 Vorderladerwaffen, 2 Hieb- und Stoßwaffen und -nebenbei- geringe Mengen von Cannabis-Pflanzen sichergestellt. "Ungeachtet des Ermittlungserfolges meines Amtes, ist es mir wichtig zu vermitteln, dass Migrantenschreck-Waffen Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind. Es handelt sich bei dem Erwerb einer solchen Waffe um kein Kavaliersdelikt. Das Strafmaß für Käufer der Migrantenschreck-Waffen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren", so Regierungsdirektor Pampel-Jabrane, Leiter des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg.
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