Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
ZOLL-BB: Zoll hebt Untergrundlabor aus /
2 Tonnen Doping- und Arzneimittel sichergestellt
Landgericht Augsburg verhängt mehrjährige Haftstrafen
Berlin, Augsburg (ots)
Am 21. November 2017 wurden zwei Angeklagte wegen des gewerbsmäßigen internationalen Handels mit nicht zugelassenen Arznei- und Dopingmitteln vom Landgericht Augsburg zu 6 Jahren und 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen drei weitere Täter verhängte das Gericht ebenfalls Haftstrafen, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden. Den fünf Verurteilten, im Alter von 30 bis 43 Jahren wurde vorgeworfen, in einer Wohnung in Berlin, Märkisches Viertel, Doping- und Arzneimittel hergestellt sowie illegale Medikamente nach Deutschland geschmuggelt zu haben. Die Präparate waren zum Muskelaufbau im Sport sowie zur Bekämpfung der dadurch entstehenden Nebenwirkungen bestimmt. Des Weiteren hatte die polnisch-deutsche Bande Potenzmittel im Angebot. Rund 2 Tonnen Doping- und Arzneimittel stellten Berliner Zollfahnder im Mai 2016 beim Vollzug von 20 Durchsuchungsbeschlüssen sicher. Die Täter bestellten die Grundstoffe in der Türkei und China und mischten sie hier mit Trägerölen (Nuss- und Traubenkernöl) in ihrem Untergrundlabor zusammen. Anschließend verpackten sie die Ware professionell. Über Onlineshops, aber auch über Ladentheken von Nahrungsergänzungsmittel-Shops vertrieb die fünfköpfige Tätergruppierung die Dopingmittel und erzielte so Millionengewinne. Bei dem Versand der Substanzen durch verschiedene Paketdienstleister wurden überwiegend fiktive Absender und Adressen verwandt. Auf die Spur des Untergrundlabors brachte die Zollfahnder die Bestellung einer Kraftsportlerin aus dem Raum Augsburg, die sich in Berlin Testosteron und andere Präparate bestellte. "Die Berliner Zollfahnder haben eines der größten, jemals in Deutschland ausgehobenen Untergrundlabore aufgedeckt. Die chemischen Analysen der sichergestellten Dopingmittel ergaben außerdem, dass diese mit ihrem Gesamtwirkstoff die nichtgeringe Menge teilweise um das 500.000-fache übersteigen.", so der Leiter des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg, Regierungsdirektor Oliver Pampel-Jabrane. Die Ermittlungen führte das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg im Auftrag der Dopingschwerpunktstaatsanwaltschaft München I. Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist noch nicht rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Pressesprecher
Christian Lanninger
Telefon: 030/695 83 - 523
E-Mail: presse@zfab.bfinv.de
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell