ZOLL-DD: Zigarettenschmuggler mit 94.000 unversteuerten Zigaretten erwischt / Besonders hergerichtete doppelte Wände in einem Wohnmobil-Anhänger dienten als Versteck
Dresden / Landkreis Eichsfeld / Frankfurt/Main (ots)
Ein 59-jähriger Mann und seine 56 Jahre alte Ehefrau aus dem Landkreis Eichsfeld sind mit 94.280 Stück unversteuerten Zigaretten im Raum Dresden aufgegriffen worden. Das Paar war zuvor mit einem Wohnmobil und einem Anhänger aus Osteuropa eingereist. Die Schmuggelzigaretten waren in doppelten Wänden des Anhängers professionell versteckt. Der Steuerschaden beläuft sich auf etwa 15.000 Euro.
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (unter anderem auch für Teile von Thüringen zuständig) ermittelt seit Mai 2016 unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen den 59-Jährigen und seine Ehefrau aus Nordthüringen.
"Bisherige Ermittlungen ließen den Verdacht zu, dass das Ehepaar unversteuerte Zigaretten in Litauen kauft, um diese anschließend nach Deutschland einzuschmuggeln. Wir haben deshalb die Beschuldigten überwacht, um im entscheidenden Moment zugreifen zu können. Das ist uns mit einer Kontrolle in der Nähe von Dresden gelungen", so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. Nachdem das Wohnmobil durch Beamte der KEV (Kontrolleinheit Verkehrswege) Görlitz aus dem laufenden Verkehr gefiltert worden war, erfolgte anschließend in einer stationären Röntgenanlage des Zolls in Wilsdruff (westlich von Dresden) die Kontrolle. Dabei wurden die "Glimmstengel" entdeckt. Beamte der Zollfahndung Dresden haben daraufhin die weiteren Ermittlungen vor Ort übernommen. Parallel hierzu wurde die Wohnung des Paares in einer Gemeinde im Landkreis Eichsfeld von Beamten der Zollfahndung Frankfurt am Main, Dienstsitz Kassel, durchsucht. Hier wurden zwar keine unversteuerten Zigaretten sichergestellt, jedoch Beweismittel, die für die weiteren Ermittlungen von Bedeutung sein können. Gegen das Ehepaar wird wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei ermittelt. Die Strafandrohung reicht hier von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug.
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