ZOLL-DD: Auf frischer Tat gestellt: Zollfahnder greifen bei der Anlieferung von 200.000 Schmuggelzigaretten zu
Dresden (ots)
In den Abendstunden des 24.08.2017 griffen Zollfahnder in Leipzig auf eine frisch aus Polen eingetroffene Lieferung mit mehr als 200.000 Stück Schmuggelzigaretten zu und nahmen fünf Personen vorläufig fest, die bei der Anlieferung zugegen waren. Bei diesen Personen handelte es sich um den in Leipzig ansässigen polnischen Abnehmer (30 Jahre) und vier Landsleute, die die Zigaretten mit drei Fahrzeugen angeliefert hatten.
Unmittelbar im Anschluss an den Zugriff durchsuchten Zollfahnder mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in Leipzig. Sie stellten dort nochmals mehr als 40.000 Stück unverzollte und unversteuerte Zigaretten und darüber hinaus 28.000 Euro Bargeld sicher, das mutmaßlich aus dem Handel mit der illegalen Ware stammt. Außerdem beschlagnahmten die Beamten drei Fahrzeuge. Zwei weitere Tatverdächtige, die als Abnehmer des 30-Jährigen gelten, wurden im Zuge der Durchsuchungen in ihren Wohnungen vorläufig festgenommen. Es handelt sich um zwei irakische Staatangehörige im Alter von 34 bzw. 42 Jahren.
Gegen drei vorläufig festgenommene Personen ergingen am Folgetag Haftbefehle.
Dem Zugriff am vergangenen Donnerstag gingen monatelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Zollfahndungsamtes Dresden voraus. Danach ist der 30-jährige verdächtig, seit mindestens einem Jahr regelmäßig Zigarettenlieferungen aus Polen erhalten und an zahlreiche teilweise noch unbekannte Abnehmer weiterveräußert zu haben. Ihm wird derzeit ein Tatumfang von rund einer Million Stück mit einem Steuerschaden von rund 180.000 Euro zur Last gelegt.
Die beiden irakischen Staatsangehörigen konnten als Abnehmer umfangreicher Mengen von dem 30-Jährigen ermittelt werden. Beide betreiben kleine Geschäfte in Leipzig; es besteht der Verdacht, dass diese auch für den Verkauf der Schmuggelzigaretten genutzt wurden.
Der Handel mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten erfüllt den Tatbestand der Steuerhehlerei. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Handeln die Täter gewerbs- oder bandenmäßig, ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.
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