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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Kofferweise Khat - 10 Reisekoffer voll mit der Kaudroge Khat am Flughafen Düsseldorf sichergestellt - Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Kofferweise Khat
- 10 Reisekoffer voll mit der Kaudroge Khat am Flughafen Düsseldorf sichergestellt
- Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen
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Essen/Düsseldorf (ots)

Kofferweise Khat

   - 10 Reisekoffer voll mit der Kaudroge Khat am Flughafen 
     Düsseldorf sicherge-stellt
   - Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen

Essen/Düsseldorf Der Flug EY023 aus den Vereinigten Arabischen Emiraten am Wochenende hatte es in sich. Zehn Reisekoffer mit jeweils rund 23 kg der Kaudroge Khat wurden durch Beamte des Hauptzollamtes Düsseldorf im Reiseverkehr sichergestellt. Die männlichen Passagiere der Maschine aus Abu Dhabi im Alter von 23 - 49 Jahren, vier Somalis mit Wohnsitz in Großbritannien und den Niederlanden sowie einem Schweden, hatten ihr Gepäck vollgestopft mit den frischen Trieben des Khatbaums. Besitz und Handel von Khat sind in Deutschland verboten. Da die Blätter relativ schnell verderben und ihre euphorisierende Wirkung schnell verlieren, ist der bevorzugte Weg aus den Anbaugebieten im arabischen Raum sowie aus Afrika per Flugzeug.

Der Hauptwirkstoffe von Khat sind Cathinon und Cathin. Beim Kauen von Khat werden diese Stoffe mit dem Speichel freigesetzt. Die Substanzen sind eng mit Amphetamin verwandt. Konsumiert wird Khat indem 100-200g junge Blätter über 3-4 Stunden gekaut werden, wobei immer wieder neue Blätter hinzugefügt werden. Der Saft wird geschluckt, die Rückstände ausgespuckt. Er werden nur die frischen Blätter konsumiert, weil Cathinon in alten oder trockenen Pflanzenteilen rasch zerfällt. Eine "Portionsbündel" Khat wird für rund 5 - 10 Euro auf dem EU-Schwarzmarkt angeboten.

Beim Zollfahndungsamt Essen, dem Fahndungsamt, das für ganz NRW zuständig ist, wurden in 2015 diverse Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bei 1.435 kg ermittelten Mengen Khat geführt.

"Die in Khat enthaltenen Wirkstoffe Cathinon und Cathin unterliegen dem Betäubungsmittelge-setz. Ferner birgt der Konsum von Khat, neben der strafrechtlichen Verfolgung, erhebliche gesundheitlichen Risiken", so die Sprecherin des Zollfahndungsamtes Essen, Ruth Haliti.

Foto: Zoll

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Ruth Haliti
Telefon: 0201 27963 130
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: pressestelle.essen@zfae.bfinv.de
www.zoll.de

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