ZOLL-E: Artenschutz tut Not - Zollfahndung Essen rettet geschmuggelte artgeschützte Schildkröten
Ein Dokument
Essen /Paderborn / Lippstadt (ots)
Artenschutz tut Not - Zollfahndung Essen rettet geschmuggelte artgeschützte Schildkröten Essen / Paderborn / Lippstadt Bereits am 30. September 2019 stellten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen bei einer 41-jährigen Italienerin in Lippstadt zwei lebende und eine verendete besonders geschützte maurische Landschildkröten sicher. Zuvor war bei der Zollfahndung Essen ein Hinweis eingegangen, dass die Beschuldigte maurische Landschildkröten aus Marokko nach Deutschland eingeschmuggelt haben soll. Bei maurischen Landschildkröten handelt es sich um eine besonders und streng ge-schützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie der EG-Verordnung, wobei nicht nur die ungenehmigte Einfuhr, sondern bereits der Besitz dieser Schildkröten verboten und strafbar ist. Einfuhrgenehmigungen seitens des Bundesamts für Naturschutz lagen der Frau aus Lippstadt nicht vor. Die Tiere sind in ihrem Heimatland vom Aussterben bedroht. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den Schildkröten um Jungtiere, die nur wenige Wochen nach dem Schlupf der Wildbahn entnommen und auf Märkten gewinnbringend veräußert werden. Die Pflege- und Versorgung solcher Tiere ist sehr anspruchsvoll. Die Tiere drohen bei unsachgemäßer Haltung einzugehen. Die Zollfahnder leiteten sogleich bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Die Staatsanwaltschaft Paderborn erwirkte beim zu-ständigen Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss, den die Fahnder unverzüglich umsetzten. Die Eile war gerechtfertigt... Im Rahmen der Durchsuchung wurden im Wohnhaus der Beschuldigten noch zwei lebende Landschildkröten in unsachgemäßer Haltung - in einem Wäschekorb ohne Nahrung und Wasser - festgestellt. Der Zustand der Tiere ist kritisch. Eine weitere, bereits verendete, Schildkröte wurde im Garten gefunden. Nach Angaben des Ehemannes der Beschuldigten war ein viertes Tier bereits nach der illegalen Einfuhr verendet und anderweitig entsorgt worden. Die zwei überlebenden Landschildkröten wurden in einem Artenschutzzentrum unter-gebracht, wo sie fachmännisch betreut und versorgt werden. Die Tiere werden jetzt schnellstmöglich über das Bundesamt für Naturschutz an einen Zoologischen Garten vermittelt. "Leider tragen auch Touristen durch ihr Handeln - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Artensterben von Tieren und Pflanzen Vorschub", sagt Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsan-waltschaft Paderborn.
Zusatzinfo: Weltweit sind inzwischen etwa 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten im Bestand ge-fährdet oder akut vom Aussterben bedroht. Auch Teile und Erzeugnisse aus geschütz-ten Tier- und Pflanzenarten unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Eine legale Ein- und Ausfuhr ist grundsätzlich nur mit gültigen Artenschutzgenehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden möglich. Der grenzüberschreitende, illegale Handel, auch innerhalb der EU steht im Fokus der Zollbehörden und wird von den Zollfahndungsämtern im Auftrag der Staatsanwaltschaften verfolgt. Neben dem Handel ist auch bei "Reisemitbringseln" aus dem Urlaub Vorsicht geboten! Internetkäufer und Reisende sollten sich vor dem Kauf oder der Reise über die entspre-chenden Vorschriften auf www.zoll.de informieren.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Mobil: 0172/ 266 1381
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Essen, übermittelt durch news aktuell