ZOLL-E: Zollfahndung Essen stellt illegale Kriegswaffen und "Ghost Guns" sicher
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Essen/ Köln/ Moers (ots)
Zollfahndung Essen stellt illegale Kriegswaffen und "Ghost Guns" sicher
Essen/ Köln/ Moers
Bereits am 13. Juli 2021 stellten Beamte des Zollfahndungsamts Essen bei der Durchsuchung zweier Wohnungen im Köln und Moers zwei vollautomatische Sturmgewehre Typ HK 416, zwei sogenannte "Ghost Guns", eine illegale Pistole sowie Waffenteile und -zubehör wie Lauf, Maga-zine, Zielvorrichtungen, Schalldämpfer und Munition, sicher.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt das Zollfahndungsamt Essen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ei-nen deutschen Staatsangehörigen aus Köln. Anlass der Ermittlungen war die Sicherstellung einer Postsendung an den Beschuldigten mit einer Laserzieleinrichtung aus China durch Kontrollbeam-te des Hauptzollamtes Frankfurt am Main am Frankfurter Flughafen. Da der Verdacht bestand, dass der 36-Jährige illegale Waffenteile erworben hatte, erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnräume.
Diesen setzten die Essener Fahnder am 13. Juli 2021 um und fanden in der Wohnung des Be-schuldigten - neben seinen Legalwaffen - diverse illegale Waffen, Waffenteile und Zubehör. So stellten die Zollfahnder zwei vollautomatische Sturmgewehre Typ HK 416 mit Laserzielpro-jektor sicher. Weiter wurden zwei sogenannte "Ghost Guns" Typ Glock und Typ Colt, eine Pisto-le Walther P22, zwei Schalldämpfer, ein Pistolenlauf, und ein Zielscheinwerfer sichergestellt. Bei sogenannten "Ghost Guns" handelt es sich um selbst(zusammen)gebaute Schusswaffen ohne Seriennummern.
Da der Beschuldigte angab, die illegalen Waffen, -teile und -zubehör wären Eigentum seines Va-ters, wurde im Anschluss dessen Wohnung in Moers durch die Essener Zollfahnder durchsucht. Aufgefunden wurden die Legalwaffen des 72-Jährigen, insgesamt mehrere Lang- und Kurzwaf-fen, Waffenteile, Munition und Treibladungspulver. In Amtshilfe für die Kreispolizeibehörde We-sel, wurden auch diese Waffen, -teile, Munition und Treibladungspulver in Gewahrsam genom-men.
Gegen den Kölner wurde nun auch ein Verfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet. Ebenso wurde gegen den Moerser ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffen-gesetz eröffnet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
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