Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main - Schlagringmesser führt zur Sicherstellung von Schusswaffen
Frankfurt am Main/Sondershausen (ots)
Zollfahnder des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main haben in der Wohnung eines 47-Jährigen im thüringischen Sondershausen insgesamt elf Schusswaffen, ein verbotenes wurfsternartiges Messer sowie einen als Taschenlampe getarnten verbotenen Elektroschocker und zwei Stück Kleinkalibermunition sichergestellt.
Hintergrund der Durchsuchung vom 20.07.2021 war die Sicherstellung eines Schlagringmessers in einem Postzentrum durch Zöllner zuvor. Der Thüringer hatte die verbotene Waffe über eine Verkaufsplattform aus Asien bestellt. Daraufhin wurde gegen ihn ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Als die Ermittler die Wohnung des Tatverdächtigen betraten, staunten sie nicht schlecht, denn der Mann sammelte ebenfalls Schusswaffen, die er an der Wand hängend und in der Wohnung stehend zur Schau stellte.
Bei den vorgefundenen 20-30 Schusswaffen handelte es sich um Luftdruckwaffen. Sieben dieser Gewehre und Kurzwaffen fehlte jedoch das notwendige amtliche Beschusszeichen, sodass der Beschuldigte eine waffenrechtliche Erlaubnis hierfür hätte besitzen müssen. Diese konnte er nicht vorweisen. Zudem waren weitere vier Luftdruckwaffen mit Laserzielvorrichtungen versehen und somit ebenfalls verboten. Der Mann war vorher nicht einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten.
"Die korrekte Einordnung und Bewertung aufgefundener Schusswaffen ist im Einsatzgeschehen nicht einfach. Viele Softairwaffen, aber auch sogenannte Anscheinswaffen, sehen echten Schusswaffen zum Teil täuschend ähnlich. Für die erste Einschätzung vor Ort haben wir daher auf die Waffenkunde spezialisierte Kolleginnen und Kollegen, die mittels ihrer Erfahrungen erlaubnispflichtige Waffen und verbotene Gegenstände mit geschultem Blick erkennen", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main dauern an.
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