Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Ermittlungen wegen verbotener Ausfuhr von Luxusautos
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Finanzamtes Neustadt a. d. W. vom 21.11.2024
Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Finanzamtes Neustadt a. d. W. - Steuerfahndungsstelle - haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am 20.11.2024 insgesamt fünf Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Pfalz-Kreis, im Landkreis Alzey-Worms sowie in Mainz und Bielefeld durchsucht und dabei zahlreiche elektronische Beweismittel sichergestellt. Gegen die Geschäftsführerin eines Autohandels aus dem Rhein-Pfalz-Kreis erging wegen des Verdachts außenwirtschaftsrechtlicher Verstöße sowie des Vorwurfs der Steuerhinterziehung Haftbefehl. Zudem wurde ein Vermögensarrest über 3,5 Millionen Euro vollstreckt.
Der 26-jährigen Tatverdächtigen wird vorgeworfen 30 überwiegend hochpreisige Luxusautos entgegen geltenden Embargovorschriften mittelbar nach Russland verkauft und ausgeführt sowie Umsatzsteuern in Millionenhöhe verkürzt zu haben. Bei den ausgeführten Automobilen handelt es sich maßgeblich um hochwertige SUV deutscher Hersteller. Das Gesamtvolumen der unerlaubten Ausfuhren beläuft sich nach derzeitigen Ermittlungen auf über 3,5 Millionen Euro.
Den seit Sommer 2024 geführten Ermittlungen waren Mitteilungen der Hauptzollämter Koblenz und Karlsruhe über die Abgabe von Ausfuhranmeldungen für Luxusfahrzeuge vorausgegangen. Die Maßnahmen wurden durch Kräfte des Zollfahndungsamtes Hannover unterstützt.
Die Tatverdächtige wurde am 20.11.2024 dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern vorgeführt. Sie hat dabei von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformationen:
Embargovorschriften:
Gemäß der EU Verordnung VO (EU) Nr. 833/2014 ist verboten, Luxusgüter bestimmter Kategorien unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. Sofern im Anhang der Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot für Luxusgüter, deren Wert 300 Euro je Stück übersteigt. Weiterhin unterliegen bestimmte Personenkraftwagen einem generellen Ausfuhrverbot.
Vermögensarrest:
Ziel eines Vermögensarrestes ist es, den Beschuldigten den Zugriff auf deren mutmaßlich mit inkriminierten Handlungen erwirtschafteten Vermögenswerte zu entziehen und diese zu sichern.
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