Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
ZOLL-F: Illegaler Handel mit Pyrotechnik aufgedeckt - Zollfahndung Frankfurt beschlagnahmt über eine halbe Tonne Sprengstoff
Frankfurt am Main / Darmstadt / Groß-Gerau (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main vom 16.01.2025
Über eine halbe Tonne illegaler Sprengstoff wurden am 13.12.2024 durch Kräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main bei Durchsuchungsmaßnahmen im Kreis Groß-Gerau sichergestellt. Darunter befanden sich allein 582 Kugel- und Zylinderbomben mit einer Nettoexplosivstoffmasse von fast 145 Kilogramm.
Ausgangspunkt der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt geführten Ermittlungen war ein zuvor sichergestelltes Paket aus der Tschechischen Republik, in dem sich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 (Großfeuerwerk) mit rund 7,5 Kilogramm Sprengstoff befanden.
Gegen den Empfänger des Paketes, ein 36-jähriger Mann, wurde aufgrund fehlender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen am 13.12.2024 konnte dann eine große Anzahl an diversen pyrotechnischen Gegenstände aufgefunden und sichergestellt werden. Die explosive Ware wurde unter anderem in einem ehemaligen Kühlraum und einer Lagerhalle eines landwirtschaftlichen Anwesens durch die Zollfahnderinnen und Zollfahnder entdeckt. Die größte vorgefundene Kugelbombe hatte eine Nettoexplosivstoffmasse von 2,5 Kilogramm.
Der sichere Abtransport der Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände wurde durch den Entschärferdienst des Hessischen Landeskriminalamtes durchgeführt.
Bei der aufwendigen Verwiegung und Auszählung der Pyrotechnik wurden insgesamt rund 554 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse festgestellt.
"Eine Privatperson darf maximal Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivstoffmasse von 15 Kilogramm ohne Erlaubnis zuhause lagern. Die sichergestellte Menge übersteigt diese um ein Vielfaches. Durch die Beschlagnahme konnte so durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein großer Beitrag zur Sicherheit für Leib und Leben geleistet werden", so Sebastian Fuhr, Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Handeltreibens mit pyrotechnischen Gegenständen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt dauern an.
Zusatzinformationen:
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/vub_feuerwerkskoerper.html)
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecher
Sebastian Fuhr
Telefon: 069/50775-309
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
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