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ZOLL-M: Urteil im Biersteuerprozess am Landgericht Hof / 3 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und 3 Jahren 3 Monaten verurteilt

ZOLL-M: Urteil im Biersteuerprozess am Landgericht Hof /
3 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und 
3 Jahren 3 Monaten verurteilt
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Hof, Weiden i.d.OPf. (ots)

   - Gemeinsame Pressemitteilung des Landgerichts Hof und des 
     Zollfahndungsamts München -
Am 14. Dezember 2016 wurden drei Angeklagte wegen besonders schwerer 
Beihilfe zur Steuerhinterziehung vom Landgericht Hof zu zweieinhalb 
Jahren, drei Jahren und drei Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe 
verurteilt. Die Haftbefehle gegen alle drei Angeklagte wurden 
aufrechterhalten, die Angeklagten bleiben weiterhin in Haft.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Hof ging damit 
insbesondere bei dem angeklagten Hofer Spediteur, der für drei Jahre 
in Haft soll, deutlich über den Antrag von Verteidigung und 
Staatsanwaltschaft hinaus, die beide eine Bewährungsstrafe von 
höchstens 2 Jahren gefordert hatten.

Für eine Bewährungsstrafe sah die Wirtschaftsstrafkammer unter 
Vorsitz von Richterin am Landgericht Marina Schmitz aufgrund der 
hohen kriminellen Energie der international agierenden Täter und 
aufgrund des hohen Steuerschadens keinen Raum.

Den drei Verurteilten wurde vorgeworfen, LKW Ladungen an Bier in 
Deutschland versteuert, diese allerdings tatsächlich auf dem 
Schwarzmarkt in Großbritannien verkauft zu haben.

Zu einer Speditionsfirma in Hof kamen laut Papieren insgesamt ca. 
2.300 LKW-Ladungen Bier aus einem Steuerlager in Frankreich. 

Tatsächlich wurde bei der Hofer Spedition ca. 80-mal pro Woche aber 
immer das gleiche Bier vorgefahren. Die Bierlieferungen kamen nämlich
nicht aus dem europäischen Nachbarland, sondern aus einem etwa 80 km 
entfernten Lager der Angeklagten. In diesem Lager war ein Bestand an 
bestimmten Biersorten vorrätig, um die LKW genau mit den Bieren zu 
beladen, die nach den Frachtpapieren in Hof erwartet wurden.

Die Biere aus dem Lager in Frankreich wurden in den meisten Fällen 
nach Großbritannien geschmuggelt. In Großbritannien ist die 
Biersteuer etwa 10-mal so hoch wie in Deutschland.

Weidener Zollfahnder ermittelten bereits seit Ende 2014 gegen die 
meist türkischstämmige Tätergruppierung. Den Ermittlern gelang es, 
durch strafprozessuale Maßnahmen, das so genannte Biersteuerkarussell
aufzudecken. Der Steuerschaden bei zwei Verurteilten beträgt rund 23 
Millionen Euro. Der dritte Verurteilte, der Spediteur aus Hof, musste
sich wegen eines Steuerschadens von etwa 13 Millionen Euro vor dem 
Landgericht verantworten. Der Steuerschaden entstand dadurch, dass 
die Biersteuer bei der Entnahme aus dem Lager in Frankreich nicht 
entrichtet wurde.

Bereits im Dezember 2015 wurde, unter der Sachherrschaft der 
Staatsanwaltschaft Hof, das Biersteuerkarussell gestoppt. Sechs 
Staatsanwälte und 240 Zöllner durchsuchten Objekte in Deutschland, 
den Niederlanden, Großbritannien und Tschechien. Außerdem wurden 5 
Haftbefehle vollstreckt. 

Einer der Angeklagten, gegen den eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren 
und 3 Monaten festgesetzt wurde, nahm das Urteil noch im Sitzungssaal
an.

Das Urteil des Landgerichts Hof insgesamt ist noch nicht 
rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Landgericht Hof
Vizepräsident des Landgerichtes Bernhard Heim
Vorsitzender Richter am Landgericht Claus Peter Riedelbauch
Telefon: 09281/600-129
E-Mail: pressestelle@lg-ho.bayern.de

Zollfahndungsamt München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johannes Streidl
Telefon: 089/5109-1214
E-Mail: presse.zfa_muenchen@extern-zfd.de
www.zoll.de

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