ZOLL-M: Urteil im Biersteuerprozess am Landgericht Hof / 3 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und 3 Jahren 3 Monaten verurteilt
Hof, Weiden i.d.OPf. (ots)
- Gemeinsame Pressemitteilung des Landgerichts Hof und des Zollfahndungsamts München -
Am 14. Dezember 2016 wurden drei Angeklagte wegen besonders schwerer Beihilfe zur Steuerhinterziehung vom Landgericht Hof zu zweieinhalb Jahren, drei Jahren und drei Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Haftbefehle gegen alle drei Angeklagte wurden aufrechterhalten, die Angeklagten bleiben weiterhin in Haft. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Hof ging damit insbesondere bei dem angeklagten Hofer Spediteur, der für drei Jahre in Haft soll, deutlich über den Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft hinaus, die beide eine Bewährungsstrafe von höchstens 2 Jahren gefordert hatten. Für eine Bewährungsstrafe sah die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richterin am Landgericht Marina Schmitz aufgrund der hohen kriminellen Energie der international agierenden Täter und aufgrund des hohen Steuerschadens keinen Raum. Den drei Verurteilten wurde vorgeworfen, LKW Ladungen an Bier in Deutschland versteuert, diese allerdings tatsächlich auf dem Schwarzmarkt in Großbritannien verkauft zu haben. Zu einer Speditionsfirma in Hof kamen laut Papieren insgesamt ca. 2.300 LKW-Ladungen Bier aus einem Steuerlager in Frankreich. Tatsächlich wurde bei der Hofer Spedition ca. 80-mal pro Woche aber immer das gleiche Bier vorgefahren. Die Bierlieferungen kamen nämlich nicht aus dem europäischen Nachbarland, sondern aus einem etwa 80 km entfernten Lager der Angeklagten. In diesem Lager war ein Bestand an bestimmten Biersorten vorrätig, um die LKW genau mit den Bieren zu beladen, die nach den Frachtpapieren in Hof erwartet wurden. Die Biere aus dem Lager in Frankreich wurden in den meisten Fällen nach Großbritannien geschmuggelt. In Großbritannien ist die Biersteuer etwa 10-mal so hoch wie in Deutschland. Weidener Zollfahnder ermittelten bereits seit Ende 2014 gegen die meist türkischstämmige Tätergruppierung. Den Ermittlern gelang es, durch strafprozessuale Maßnahmen, das so genannte Biersteuerkarussell aufzudecken. Der Steuerschaden bei zwei Verurteilten beträgt rund 23 Millionen Euro. Der dritte Verurteilte, der Spediteur aus Hof, musste sich wegen eines Steuerschadens von etwa 13 Millionen Euro vor dem Landgericht verantworten. Der Steuerschaden entstand dadurch, dass die Biersteuer bei der Entnahme aus dem Lager in Frankreich nicht entrichtet wurde. Bereits im Dezember 2015 wurde, unter der Sachherrschaft der Staatsanwaltschaft Hof, das Biersteuerkarussell gestoppt. Sechs Staatsanwälte und 240 Zöllner durchsuchten Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Tschechien. Außerdem wurden 5 Haftbefehle vollstreckt. Einer der Angeklagten, gegen den eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten festgesetzt wurde, nahm das Urteil noch im Sitzungssaal an. Das Urteil des Landgerichts Hof insgesamt ist noch nicht rechtskräftig.
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