ZOLL-M: Schmuggler vor Gericht EU-Zölle und Steuern in Millionenhöhe hinterzogen
Hof / Bayreuth / Nürnberg (ots)
Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe müssen sich zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 40 und 41 Jahren, ein Mann und eine Frau chinesischer Abstammung, ab dem 24.04.2018 vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Hof verantworten.
Den beiden seit Mai 2017 in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft Hof vorgeworfen, dem Zoll bei der Importabfertigung von Handelswaren aus China, z. B. Fotozubehör und Haushaltsgeräte, unterfakturierte Rechnungen vorgelegt zu haben, um so fällig werdende EU-Zölle und Einfuhrumsatzsteuern niedriger festgesetzt zu bekommen.
Anschließend wurden die zu niedrig verzollten Handelswaren über virtuelle Kauf- bzw. Auktionshäuser verkauft und von Bayreuth aus nach ganz Europa versandt. Hierbei wurde die fällige Umsatzsteuer ebenfalls nicht abgeführt.
Nach den Feststellungen des Zollfahndungsamts München, Dienstsitz Nürnberg, der Steuerfahndung Nürnberg und der Staatsanwaltschaft Hof wurden mindestens 3,5 Millionen Euro an Steuern und EU-Zöllen bei knapp 250 Einfuhrvorgängen im Zeitraum August 2011 bis Mai 2017 hinterzogen. Da die Einfuhren sowohl direkt nach Deutschland als auch über Rotterdam erfolgten, wurden sowohl deutsche als auch niederländische Steuern und EU-Zölle hinterzogen.
Im Zuge der Ermittlungen wurde im Mai 2017 das von den beiden Angeschuldigten betriebene Warenlager in Bayreuth durchsucht und die dort befindlichen Waren sichergestellt.
Aufgefallen ist das Betrugsmodell, als beim Zollamt Nürnberg Flughafen eine Sendung Fotozubehör zu einem sehr günstigen Einfuhrpreis angemeldet wurde. Die Recherchen ergaben, dass der Zollwert deutlich höher lag als in den vorgelegten Rechnungen ausgewiesen. In Einzelfällen war der angebliche Warenwert niedriger als die Transportkosten.
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