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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: Wegen Handels von rund einem Kilogramm Marihuana zu 5 Jahren und 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt

ZOLL-M: Wegen Handels von rund einem Kilogramm Marihuana zu 5 Jahren und 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt
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Tölz (ots)

Zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe hat das Landgericht München II einen 30-jährigen Russen wegen bewaffneten Handels mit Marihuana in fünf Fällen rechtskräftig verurteilt. Nach den Ermittlungen des Zollfahndungamtes München hat er im Verlauf des Jahres 2018 insgesamt ein Kilogramm Marihuana (also je Einzelfall 200 Gramm) von einer anderweitigen Person angekauft und in der Folge an einen festen Stamm von Abnehmern weitergegeben.

Bei seiner Festnahme und der anschließenden Durchsuchung der Wohnung in Bad Tölz Ende 2018 fanden die Ermittler des Zolls neben weiteren knapp 100 Gramm Marihuana auch einen Rucksack, der Utensilien zum portionsgerechten Verkauf (Feinwaage, Verpackungsmaterial) des Rauschgifts enthielt. Darunter befand sich allerdings auch ein sogenanntes Butterflymesser, welches als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz zu werten ist und sich in der Gesamtschau strafverschärfend als bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln darstellte.

Das Rauschgift hat der Verurteilte von einem 24-jährigen Deutschen, der das Marihuana zuvor mit einem Kurier aus Spanien einschmuggeln ließ. Er war Mitte 2018 zu 4 Jahren Freiheitsstrafe wegen Schmuggels von knapp 10 Kilogramm Marihuanas verurteilt worden.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

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