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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: Jahresbilanz 2020 des Zollfahndungsamtes München

ZOLL-M: Jahresbilanz 2020 des Zollfahndungsamtes München
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München Nürnberg Weiden Lindau (ots)

Hier genannte Zahlen und Statistiken beziehen sich auf die im Zuständigkeitsbereich des ZFA München erhobenen.

Auch im Jahr 2020 war das Zollfahndungsamt München bei der Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Kriminalität sehr erfolgreich.

Gegen insgesamt 2.062 (Vorjahr: 1.740) Tatverdächtige wurden in über 
1.750 (Vorjahr: 1.500) Verfahren strafrechtliche Ermittlungen geführt
und dabei festgestellt, dass sowohl im In- als auch im benachbarten 
EU-Ausland Zölle und Steuern in Höhe von insgesamt über 225 (Vorjahr:
115) Millionen Euro hinterzogen worden sind. In 170 (Vorjahr: 300) 
Fällen sprachen die Kriminalbeamten/-innen des Zolls die vorläufige 
Festnahme aus oder erwirkten Haftbefehle.

Im abgelaufenen Jahr 2020 verhängten die Gerichte in den beim 
Zollfahndungsamt München geführten Strafverfahren insgesamt 450 
(Vorjahr: 450) Jahre an Freiheitsstrafen. Geldstrafen und Auflagen 
wurden in Höhe von rund 1,8 Millionen (Vorjahr: 880.000) Euro 
festgesetzt.

Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen wie in den Vorjahren bei der 
Verfolgung von Zollstraftaten, der Rauschgiftkriminalität sowie im 
Bereich des Schmuggels von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, 
vornehmlich von Tabakwaren.

Verstöße gegen Zollvorschriften:
Die anzuwendenden restriktiven Regelungen bei der Festsetzung von 
Antidumpingzöllen anlässlich der Einfuhr von Solarmodulen aus China 
sind inzwischen außer Kraft getreten. Die Ermittlungen und die 
gerichtliche Aufarbeitung bezüglich der komplexen Verfahren dauern 
an. Aufgrund intensiver Ermittlungen, insbesondere im Rahmen 
internationaler Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, kam es
in verschiedenen EU-Staaten im vergangenen Jahr zu Nachforderungen 
von Antidumpingzöllen von mehr als 130 Millionen Euro.

Auch der gewerbsmäßige Schmuggel von z.B. medizinischen Produkten aus
den USA (keine Arzneimittel) oder Teilen von Zahnimplantaten aus 
Bosnien beschäftigte die Zollfahndung von den Dienstsitzen Nürnberg, 
Lindau und auch München.

Alleine im Bereich der Verstöße gegen Zollvorschriften stellt das 
Zollfahndungsamt München für dessen Zuständigkeitsbereich fest, dass 
sich die dabei nur in der Bundesrepublik hinterzogenen 
Einfuhr-(Zoll-)abgaben auf knapp 90 Millionen Euro belaufen dürften.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität:
Mit neu eingeleiteten 500 (Vorjahr: 450) Ermittlungsverfahren 
verzeichneten die Zollfahnder/-innen, ausgehend von den Dienstsitzen 
München, Nürnberg und Weiden ebenfalls eine Zunahme des 
Fallaufkommens beim Schmuggel von Rauschgift, wobei veränderte 
Verkehrsströme festzustellen waren. Neben den klassischen Wegen des 
Rauschgiftschmuggels im Straßen- und Flugverkehr hat sich der Versand
per Post für alle Betäubungsmittel etabliert.

Die im Jahr 2020 sichergestellten und zusätzlich ermittelten Mengen 
von Betäubungsmitteln betragen (gerundet):

	             sichergestellte Menge  zusätzlich ermittelte Menge
                      (in Klammern die Mengen des Vorjahres)
	
Heroin	                0 (17) Kilogramm	 70 (25) Kilogramm
Kokain	                6 (15) Kilogramm	  2 (14) Kilogramm
Amfetamin	       20 (26) Kilogramm	  3 (80) Kilogramm
Metamfetamin (z.B. Crystal)
         	       0,5 (2) Kilogramm	        3 (7) Kilogramm
Haschisch	        7 (10) Kilogramm       1.130 (6) Kilogramm
Marihuana	     250 (216) Kilogramm        640 (2.000) Kilogramm
Ecstasy-Tabletten   11.400 (7.300) Stück	   4.000 (3.000) Stück
Cannabispflanzen       450 (1.100) Stück	


In einem Verfahren wegen gewerbsmäßigem Onlinehandel von Rauschgift 
und Neuen psychoaktiven Substanzen gelang es, eine aus den 
Niederlanden agierende Gruppierung zu identifizieren und bei der 
Zerschlagung im Jahr 2019 rund 30 Kilogramm Betäubungsmittel 
unterschiedlicher Art sicherzustellen. Die fünf Haupttäter wurden im 
vergangenen Jahr in Deutschland zu Haftstrafen von zwölf, 
siebeneinhalb, sechs und zweimal eineinhalb Jahren verurteilt.


"Neben der Sicherstellung von Betäubungsmitteln stehen insbesondere 
die Aufdeckung neuer Schmuggelrouten sowie die Aufhellung 
täterseitiger Organisationsstrukturen im Vordergrund. Das hier mit 
der Staatsanwaltschaft Köln, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime 
Nordrhein-Westfalen - ZAC NRW, zur Anklage gebrachte Verfahren, die 
im Vorfeld in Zusammenarbeit mit der Polizei in den Niederlanden im 
Jahr 2019 vollstreckten Maßnahmen und die im vergangenen Jahr 
gesprochenen Urteile machen dies deutlich", so Rudolf Ertl, Leiter 
des ZFA München.



Bekämpfung des Schmuggels verbrauchsteuerpflichtiger Waren:
In 192 (Vorjahr 150) geführten Ermittlungsverfahren sind 6,8 
(Vorjahr: 3) Millionen Stück Zigaretten, dies entspricht 34.000 
(Vorjahr: 15.000) Stangen, aber auch über 4,5 (Vorjahr: 1,3) Tonnen 
Wasserpfeifentabak sichergestellt worden. 

Zugenommen haben auch hier die Sicherstellungen im Postverkehr. 
Während Mengen über 200 Stangen (je 200 Stück) Zigaretten pro Sendung
in den Vorjahren eher die Seltenheit waren, konnten 2020 mehrere 
Aufgriffe mit teils über 1.000 Stangen Zigaretten sichergestellt 
werden. 

Im vergangenen Jahr ist es außerdem mehrfach gelungen illegale 
Produktionsstätten für Wasserpfeifentabak im Bundesgebiet ausfindig 
zu machen und gegen die Betreiber steuerstrafrechtlich vorzugehen. 
Mit einfachen Gerätschaften und teils unter fragwürdigen hygienischen
Bedingungen wurden zuvor beschaffte Grundstoffe vermengt. 
Bei den bundesweiten Durchsuchungen kam es zur Sicherstellung 
mehrerer hundert Kilogramm angerührten Wasserpfeifentabaks sowie 
Verpackungsmaterial namhafter Hersteller -  vermutlich gefälscht - in
dem das Endprodukt weiterverkauft werden sollte. 


In der Gesamtschau liegt der durch Beamte/innen des 
Zollfahndungsamtes München im Sektor der Bekämpfung der 
Verbrauchsteuerkriminalität vorläufig ermittelte Steuerschaden im In-
und EU-Ausland bei rund 5 (Vorjahr: 45) Millionen Euro, wobei 
anzumerken ist, dass die im vorvergangenen Jahr aufgegriffenen 
Transporte von unversteuertem Tabak oder Steuerkarusselle mit Bier in
2020 nicht mehr festzustellen waren, was die große Differenz des 
Steuerschadens von 2019 auf 2020 erklärt. 


Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen;
Delikte gegen das Waffen-/Arzneimittelgesetz, Gewerblicher 
Rechtsschutz:
Die Ermittlungsschwerpunkte lagen hier wie in den Jahren zuvor in den
Bereichen Schmuggel von Dopingmitteln und Grundstoffen zur 
Herstellung davon aber auch von nicht zugelassenen Arzneimitteln. 

In rund 450 (Vorjahr: 220) Verfahren beschlagnahmten die Ermittler:

                             sichergestellt    zusätzlich ermittelt
                             (in Klammern die Mengen des Vorjahres)	
nicht zugelassene Arzneimittel:	          
- Tabletten (Stück)	      410.000 (110.000)	    220 (350)
- Pulverform (KG)	           24 (2)	      0
- Flüssigkeiten (Liter)	            3 (20)	     75 (50)
Anabolika:		
- Tabletten (Stück)	       92.000 (520.000)	  1.500 (1.600)
- Pulverform (KG)	           32 (15)	      0 (2)
- Flüssigkeiten 
(Liter/Ampullen)        90/20.000 (100/40.000)       2/1.100 (2/670)

Besonders hervorzuheben ist ein mit der Generalstaatsanwaltschaft 
Bamberg, Zentralstelle Cybercrime, geführtes überaus komplexes 
Verfahren, das nach mehrjährigen Ermittlungen und in Zusammenarbeit 
mit den US-amerikanischen Behörden, aber auch unter Beteiligung 
britischer sowie spanischer Strafverfolgungsorgane 2020 in die offene
Phase ging. Weltweit verschickten zwei in München verhaftete 
Beschuldigte über Jahre hinweg zuvor containerweise beschaffte 
illegale Arzneimittel über ein Drehkreuz in Singapur. Um mögliche 
Zollkontrollen zu vermeiden gaben sie auf den Inhaltserklärungen 
falsche Daten an und hinterzogen zudem Einfuhrabgaben in 
Millionenhöhe.

Daneben waren Verstöße im gewerblichen Rechtsschutz, überwiegend im 
Bereich von Textilien und elektronischen Geräten bzw. Bauteilen 
namhafter Hersteller sowie beim Schmuggel von Waffen und Munition mit
stabilem Fallaufkommen zu verzeichnen.


	                         sichergestellte Menge 2020
                       (Stück, in Klammern die Mengen des Vorjahres)
	
Gewerblicher Rechtsschutz:	
- Textilien/Schuhe	               15.000 (1.500)
- elektronische Geräte/Bauteile	       10.000 (14.400)
Waffen:	
- Schusswaffen	                           52 (30)
- Luftdruck-, Softairwaffen	           11 (24)
- erlaubnispflichtige Munition	       15.500 (7.000)
- verbotene Waffen	                  400 (574)
- Pyrotechnik	                        2.120 (5.590)


Das Zollfahndungsamt München mit Hauptsitz an der Donnersberger 
Brücke in München ist örtlich zuständig für die Verfolgung von 
Zolldelikten in Bayern. Die Ermittlungen auf dem Gebiet der 
mittleren, schweren und organisierten Kriminalität haben regelmäßig 
einen überregionalen und internationalen Bezug. Bei diesen 
Ermittlungen kann die Dienststelle auf etablierte Verbindungen zu 
anderen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland zurückgreifen, 
wobei im Bedarfsfall auch die weltweit eingesetzten 
Zollverbindungsbeamten des Zollkriminalamts unterstützen.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

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