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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: 9 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen Schmuggel und Handel mit Betäubungsmitteln

ZOLL-M: 9 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen Schmuggel und Handel mit Betäubungsmitteln
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München Augsburg (ots)

Zu 9 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe hat das Landgericht Augsburg bereits am 11.05.23 einen 49-jährigen Deutschen aus Augsburg wegen Schmuggel und bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt.

Dem voraus gegangen waren umfangreiche Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München und der Staatsanwaltschaft Augsburg, nachdem am 27.05.21 ein Paket aus den Niederlanden mit rund 1,5 Kilogramm sogenannter Kräutermischungen bei Postkontrollen Aachener Zöllner aus dem Verkehr gezogen wurde. Diese Zubereitungen fallen unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Mit Postbeschlagnahmebeschluss gegen den identifizierten, mehrfach einschlägig in Erscheinung getretenen Abnehmer erfolgte die Sicherstellung weiterer vier Pakete gleichartiger Kräutermischungen mit einem Gesamtgewicht von insgesamt gut 7,5 Kilogramm.

Beim Vollzug des erlassenen Haftbefehls und der Durchsuchung der Wohnung des mutmaßlichen Empfängers der sichergestellten fünf Pakete fanden die Zollfahnder am 25.04.22 zusätzlich rund 900 Gramm Amphetaminpaste, weitere 400 Gramm Kräutermischungen, 200 Gramm Heroin, Kleinmengen Haschisch und Marihuana aber auch 60 Gramm Ecstasy-Tabletten, die das Punisher Logo tragen. Außerdem stellten die Ermittler rund 25.000 Euro Bargeld und drei Taschenlampen mit integriertem, voll funktionsfähigem Elektroschocker sicher. Bei diesen handelte es sich um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, die - sowie ein Einhand-Klappmesser - unweit der sichergestellten Betäubungsmittel zugriffsbereit in Griffweite der Haustüre lagen.

Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten daher u. a. auch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt und neben der Freiheitsstrafe die Einziehung von Wertersatz für knapp 23.000 Euro des sichergestellten Bargeldes ausgesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

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