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Freiwillige Feuerwehr Werne

FW-WRN: RAUCHMELDER RETTEN LEBEN - Rauchmeldertag ist Freitag der 13.04.2018

FW-WRN: RAUCHMELDER RETTEN LEBEN - Rauchmeldertag ist Freitag der 13.04.2018
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Werne (ots)

Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt frühzeitig bei Rauchgasentwicklung mit einem lauten, akustischen Alarmsignal und rettet so Menschenleben. In welchen Räumen sind Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben? Diese und weitere Fragen möchte Ihre Freiwillige Feuerwehr Werne Ihnen zum diesjährigen "Rauchmeldertag am Freitag den 13.04.2018" beantworten.

Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten besteht seit dem 01.04.2013. Für Bestandsbauten gab es ein Übergangsfrist, diese ist jedoch am 31.12.2016 abgelaufen. Jetzt müssen spätestens alle Rauchmelder angebracht sein.

Viele Mitbürger fragen unsere Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr Werne, wo Sie die Rauchmelder in Ihren Wohnungen und Häusern anbringen müssen?

Grundsätzlich gilt hier in allen Schlafräumen und Kinderzimmern. Ebenso müssen in Wohnungen, in allen Fluren die als Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mindestens ein Rauchmelder installiert werden.

In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Für Mieter und Eigentümer stellen sich ebenfalls viele Fragen, wie z.B.: "Wer ist eigentlich für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?" Bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum muss der Eigentümer die Rauchmelder installieren! Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft) ist in Mietwohnungen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer). Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Im selbst genutzten Wohnraum ist jedoch immer der Eigentümer selbst verantwortlich.

Oft werden wir gefragt wo Rauchmelder gekauft werden können? Sie können diese im Elektrofachgeschäft vor Ort, in Online-Shops und Baumärkten erwerben. Online-Shops überzeugen mit einer großen Auswahl und eignen sich gut, um einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Modelle zu bekommen. Das gilt ebenfalls für Baumärkte und Elektromärkte, wenn auch das Sortiment an Rauchmeldern nicht so breit gefächert ist wie im Internet. Geeignet sind Online-Shops für Käufer, die exakt wissen was sie wollen und keinen Bedarf auf eine fachkundige Beratung haben. Ein Vorteil im Elektrofachgeschäft ist jedoch, die persönliche und fachkundige Beratung.

Seit 2008 dürfen nur noch Rauchmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit der CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage über den Rauchmelder, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf. Achten Sie bitte deshalb unbedingt auf geprüfte Qualität - wie dem "Q"-Siegel. Dieses "Q"-Siegel steht für hochwertige Rauchmelder mit langer Lebensdauer und besserem Schutz vor Falschalarmen.

Und wenn es doch einmal bei Ihnen in der Wohnung brennt, rät Ihnen Ihre Freiwillige Feuerwehr Werne sich wie folgt zu verhalten:

Bewahren Sie unbedingt Ruhe! Geraten Sie nicht in Panik, denn das überträgt sich auf andere! Versuchen Sie vielmehr andere Personen mit Ihrem rationellen Handeln zu beruhigen. Verlassen Sie umgehend mit allen anderen Haushaltsmitgliedern die Wohnung. Halten Sie nicht an, um irgendetwas mitzunehmen!

Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung jede Tür, durch die Sie kommen. So verhindern Sie ein Ausbreiten des Feuers.

Bei starkem Rauch kriechen Sie in Bodennähe und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch. Wenn möglich, halten Sie ein nasses Tuch vor Mund und Nase.

Rufen Sie die Feuerwehr (112) von außerhalb des Gebäudes. Sprechen Sie ruhig und deutlich, nennen Sie Namen, Adresse und Brandort (wenn möglich, sagen Sie ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind und was brennt).

Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen können, schließen Sie die Tür und verstopfen Sie die Ritzen mit Decken oder ähnlichem. Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 und warten Sie am offenen Fenster auf Rettung. Niemals aus Angst aus dem Fenster springen! Fliehen Sie auf keinen Fall durch das verrauchte Treppenhaus, denn nur wenige Atemzüge Brandrauch führen zur Bewusstlosigkeit und anschließend zum Tod.

Rauchmelder retten leben! Die 160 Männer und Frauen verteilt in den Löschgruppen und Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Werne sind 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr für Sie einsatzbereit, um Ihnen in Not und Gefahr zu helfen.

Rückfragen bitte an:

Freiwillige Feuerwehr Werne
Tobias Tenk (Brandmeister)
Pressesprecher
Telefon: 0151 22788827
E-Mail: tobias.tenk@feuerwehr-werne.de
http://www.feuerwehr-werne.de

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