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POL-W: RS Drogenfund nach versuchtem Autoaufbruch - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal

POL-W: RS Drogenfund nach versuchtem Autoaufbruch - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
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Wuppertal (ots)

Nachdem zwei Verdächtige gestern Mittag (29.05.2023, 13:00 Uhr) 
versuchten, ein geparktes Auto aufzubrechen, konnte im Fahrzeug eine 
nicht unerhebliche Menge an Drogen sichergestellt werden.

Zeugen informierten gestern Mittag die Polizei über zwei junge 
Männer, die versuchten einen Dacia an der Losenbücheler Straße 
aufzubrechen.
Im Zuge der polizeilichen Fahndung konnten in Tatortnähe zwei 
tatverdächtige Männer im Alter von 18 und 25 Jahren durch die Beamten
angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der zuständige Richter am 
Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss gegen die Männer, um weitere
Beweismittel aufzufinden. Währenddessen nahmen Polizeibeamte den 
angegangenen Dacia in Augenschein, wobei ihnen ein aus dem Fahrzeug 
dringender intensiver Geruch auffiel. Die Beamtinnen und Beamten 
erkannten den Geruch als cannabistypisch, leiteten nunmehr ein 
Verfahren gegen den Fahrzeughalter ein und informierten die 
Staatsanwaltschaft. Von dort aus wurde ein weiterer 
Durchsuchungsbeschluss, diesmal zur Durchsuchung des Fahrzeugs, bei 
dem Amtsgericht beantragt und anschließend erlassen. Bei der 
folgenden Durchsuchung des PKW konnten mehrere hundert Gramm 
Cannabis, Haschisch, Amphetamine 
sowie eine scharfe Pistole mit Munition und eine Armbrust 
sichergestellt werden. 
Weitere Untersuchungen ergaben, dass das Fahrzeug zudem für 
Drogentransporte genutzt worden sein könnte. Daher wurde der Dacia 
auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der 20 Jahre alte
Halter des PKW wurde wenig später vorläufig festgenommen. Er wird am 
heutige Tage auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem 
Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt werden, der über die 
Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden haben wird. Dem 
Hauptbeschuldigten droht für den Fall einer Verurteilung nach dem für
Erwachsene  geltenden Strafgesetzen wegen des Tatverdachts des 
bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer nicht 
geringen Menge eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. 
Sollte er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden droht ihm eine 
empfindliche Jugendstrafe.  

Ob zwischen dem versuchten Einbruch in das Fahrzeug und den sich 
darin befindlichen Gegenständen ein Zusammenhang besteht ist 
Gegenstand der Ermittlungen.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Wuppertal
Herr Oberstaatsanwalt
Wolf-Tilman Baumert
0202/5748-410

Original-Content von: Polizei Wuppertal, übermittelt durch news aktuell

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