POL-W: W Durchsuchung nach Auseinandersetzung im Straßenverkehr - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
Wuppertal (ots)
Am 12.07.2024 kam es in der Münzstraße in Wuppertal zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 71-jährigen Autofahrers durch einen seinerzeit unbekannten Radfahrer (vgl. insoweit auch die am 15.07.2024 von der Polizei Wuppertal herausgegebene Pressemeldung "POL-W: W Mann im Straßenverkehr verletzt - Polizei sucht Zeugen"). Nach den vorliegenden Zeugenaussagen soll ein Radfahrer einen 71 Jahre alten Autofahrer nach einem Wortgefecht aus dem Wagen gezogen und dessen Kopf kräftig gegen das Auto geschlagen haben. Der Autofahrer hatte hierdurch nicht unerhebliche Verletzungen davongetragen und war zunächst blutend und bewusstlos am Tatort liegen geblieben. Der PKW des Geschädigten soll durch die Tat ebenfalls erheblich beschädigt worden sein. Mehreren Zeugen war es seinerzeit nicht gelungen, den flüchtenden Radfahrer aufzuhalten. Bereits unmittelbar nach der Tat hatten umfangreiche Ermittlungen begonnen. Diese konnten maßgeblich durch ein Video gefördert werden, welches ein Zeuge unmittelbar nach der Tat von dem Täter und seiner Flucht gefertigt hatte. Auffällig war seinerzeit insbesondere das bei der Flucht verwendete Fahrrad, wobei es sich um ein hochwertiges Markenfahrrad handelt. Ermittlungen bei den im Bezirk ansässigen Fahrradhändlern ergaben schließlich einen Tatverdacht gegen einen 50 Jahre alten deutschen Staatsbürger aus Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft erwirkte daraufhin einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen den Beschuldigten und beauftragte die Polizei mit dessen Vollstreckung. Am 14.08.24 wurde der Gerichtsbeschluss vollstreckt. Hierbei konnte neben dem Fahrrad auch die mutmaßlich bei der Tat getragene Bekleidung des Verdächtigen aufgefunden und sichergestellt werden. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an. Dem Beschuldigten droht für den Fall einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
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Herr Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert
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