POL-W: W Haftbefehl vollstreckt - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal
Wuppertal (ots)
Am 15.04.2025 nahm die Polizei auf der Heckinghauser Straße einen 31-jährigen Syrer fest, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Dem bereits in mehreren Fällen vorbestraften Mann wird vorgeworfen, zwischen dem 27.11.2024 und 23.01.2025 mehrere Straftaten verübt zu haben. So soll der Tatverdächtige am 27.11.2024 mehrfach mit einem Schwert auf einen Kontrahenten eingeschlagen haben. Der Geschädigte konnte die Schläge abwehren und wurde körperlich nicht verletzt. Am 21.01.2025 soll der Syrer in einem Supermarkt nach einem Fleischermesser gegriffen und einem anderen Mann Stichverletzungen am Handgelenk, dem Arm und dem Nacken zugefügt haben. Einen zur Hilfe eilenden Zeugen soll er ebenfalls mit dem Messer attackiert und tiefe Schnittwunden am linken Oberarm zugefügt haben. Anschließend wählte ein bislang Unbeteiligter den Polizeinotruf. Während die Beamten eine Anzeige aufnahmen, soll der Tatverdächtige nunmehr die beiden Männer auf arabischer Sprache mit dem Tode bedroht und aufgefordert haben, ihn nicht gegenüber der Polizei zu belasten. Diese Drohungen soll er später wiederholt haben. Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass er einem Mann Geld dafür geboten haben soll, dass er einen der Zeugen töte. Da angesichts der Verdachtslage weitere Verdunkelungsmaßnahmen des Beschuldigten zu erwarten waren erließ das Amtsgericht Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Bei der mit der Vollstreckung des Haftbefehls beauftragten Polizei ging gestern Abend ein Hinweis ein, dass der Beschuldigte eine Flucht ins Ausland plane. Tatsächlich konnte der Beschuldigte durch die Beamten in seinem Auto fahrend festgestellt und angehalten werden. Der Haftbefehl wurde noch vor Ort vollstreckt und wird dem Beschuldigten am heutigen Tag durch den Ermittlungsrichter verkündet werden. Für den Fall einer Verurteilung droht dem Syrer eine empfindliche Haftstrafe. So sieht das Gesetz für die Taten der gefährlichen Körperverletzungen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Sollte er wegen der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt verurteilt werden droht ihm allein hierfür eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und 11 Jahren und drei Monaten.
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Herr Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert
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