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Polizei Wuppertal

POL-W: W Haftbefehl vollstreckt - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal

Wuppertal (ots)

Am 15.04.2025 nahm die Polizei auf der Heckinghauser Straße einen 
31-jährigen Syrer fest, gegen den ein Haftbefehl vorlag. 

Dem bereits in mehreren Fällen vorbestraften Mann wird vorgeworfen, 
zwischen dem 27.11.2024 und 23.01.2025 mehrere Straftaten verübt zu 
haben. So soll der Tatverdächtige am 27.11.2024 mehrfach mit einem 
Schwert auf einen Kontrahenten eingeschlagen haben. Der Geschädigte 
konnte die Schläge abwehren und wurde körperlich nicht verletzt.

Am 21.01.2025 soll der Syrer in einem Supermarkt nach einem 
Fleischermesser gegriffen und einem anderen Mann Stichverletzungen am
Handgelenk, dem Arm und dem Nacken zugefügt haben. Einen zur Hilfe 
eilenden Zeugen soll er ebenfalls mit dem Messer attackiert und tiefe
Schnittwunden am linken Oberarm zugefügt haben.

Anschließend wählte ein bislang Unbeteiligter den Polizeinotruf. 
Während die Beamten eine Anzeige aufnahmen, soll der Tatverdächtige 
nunmehr die beiden Männer auf arabischer Sprache mit dem Tode bedroht
und aufgefordert haben, ihn nicht gegenüber der Polizei zu belasten. 
Diese Drohungen soll er später wiederholt haben. Zudem ergaben sich 
Hinweise darauf, dass er einem Mann Geld dafür geboten haben soll, 
dass er einen der Zeugen töte. Da angesichts der Verdachtslage 
weitere Verdunkelungsmaßnahmen des Beschuldigten zu erwarten waren 
erließ das Amtsgericht Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft 
einen Haftbefehl. Bei der mit der Vollstreckung des Haftbefehls 
beauftragten Polizei ging gestern Abend ein Hinweis ein, dass der 
Beschuldigte eine Flucht ins Ausland plane. Tatsächlich konnte der 
Beschuldigte durch die Beamten in seinem Auto fahrend festgestellt 
und angehalten werden. Der Haftbefehl wurde noch vor Ort vollstreckt 
und wird dem Beschuldigten am heutigen Tag durch den 
Ermittlungsrichter verkündet werden.

Für den Fall einer Verurteilung droht dem Syrer eine empfindliche 
Haftstrafe. So sieht das Gesetz für die Taten der gefährlichen 
Körperverletzungen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn 
Jahren vor. Sollte er wegen der versuchten Anstiftung zu einem 
Tötungsdelikt verurteilt werden droht ihm allein hierfür eine 
Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und 11 Jahren und drei Monaten.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Wuppertal
Herr Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert
Tel.: 0202-5748-410

Original-Content von: Polizei Wuppertal, übermittelt durch news aktuell

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