Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg
WSPI-OLD: Schwerwiegende Mängel führen zu Auslaufverbot für Massengutschiff im Braker Hafen
Oldenburg (ots)
Entgegen der ursprünglichen Planung konnte ein 230m langer Massengutfrachter den Hafen Brake nach dem Entladen der Ladung aus Brasilien am 27.02.2023 bis heute noch nicht wieder verlassen. Ursächlich dafür ist eine Vielzahl von Mängeln an Bord des Schiffes, die bei Kontrollen sowohl hinsichtlich der Technik, der Ausrüstung, der Vertrautheit der Crew mit Notfallmaßnahmen als auch im Bereich der Umweltverhaltensvorschriften deutlich wurden. Hinsichtlich des Umgangs mit Schiffsmüll stellte die Wasserschutzpolizei Brake Unregelmäßigkeiten in der Führung der Aufzeichnungen fest. Diese wurden offenbar bereits seit Jahren nicht konform zu den internationalen Übereinkommen vorgenommen und ließen dadurch viel Spielraum hinsichtlich möglicher Manipulationen in Bezug auf die (unrechtmäßige) Entsorgung von Schiffsmüll und deren Dokumentation. Die Verschmutzung der Meere und die Gefährdung der marinen Tierwelt durch Müll, insbesondere Plastikmüll, ist ein großes Umweltproblem. Internationale Übereinkommen enthalten detaillierte Regelungen zur Handhabung des an Bord anfallenden Mülls. Es gilt der Grundsatz, dass das Einbringen oder Einleiten aller Arten von Müll ins Meer verboten ist. Bei den wenigen Ausnahmen wie z. B. für Ladungsrückstände, die als nicht schädlich für die Meeresumwelt eingestuft sind, oder für Lebensmittelabfälle gelten genau festgelegte Bedingungen; in Sondergebieten wie zum Beispiel Nord- und Ostsee gelten noch strengere Vorschriften. Da die Kapazitäten für Plastikmüll und Elektroabfälle an Bord nahezu erschöpft bzw. bereits mehr als ausgeschöpft waren, wurde von der Wasserschutzpolizei Brake über die Hafenbehörde eine Zwangsentsorgung von 4m³ Schiffsmüll initiiert. Darüber hinaus ermittelte die Wasserschutzpolizei Brake, dass bereits in Brasilien über 500 m³ Ballastwasser zur Stabilisierung des Schiffes aufgenommen wurden. Dieses Ballastwasser muss nach vorgeschriebenen Standards behandelt werden, bevor es wieder außenbords gepumpt werden darf. Auf diese Art sollen Probleme mit ortsfremden Organismen, die einheimische Organismen verdrängen, minimiert werden. Das an Bord des kontrollierten Schiffes installierte System zur Behandlung des Ballastwassers konnte jedoch nicht ordnungsgemäß betrieben werden, da die dafür benötigten Chemikalien schon vor dem Einlaufen in Brasilien nicht mehr in ausreichender Menge an Bord waren. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als zuständiger Bußgeldbehörde wurde für den seit Oktober 2022 an Bord befindlichen 52jährigen Kapitän eine Geldbuße in einer Gesamthöhe von über 1.600 Euro festgelegt. Auf Grund der Vielzahl und der Qualität der festgestellten Mängel wurde von der Berufsgenossenschaft Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit, gegenüber dem Kapitän ein Auslaufverbot für das Schiff bis zur Behebung der Mängel ausgesprochen. Das Auslaufverbot bedeutet für Schiff und Besatzung einige Tage ungeplanten Aufenthaltes im Braker Hafen.
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