Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg
WSPI-OLD: Eindringlicher Hinweis der Wasserschutzpolizei auf das Bade- und Schwimmverbot im Fahrwasser der Bundeswasserstraße Weser, Lesum und Hunte
Oldenburg/Brake (ots)
Am vergangenen Wochenende ist es zu einem Einsatz der Wasserschutzpolizei Brake gekommen. Eine Zeugin teilte mit, dass drei Personen die Weser schwimmend durchquert haben und dabei u. a. auch das betonnte Weserfahrwasser. Die alarmierten Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP) haben die Verursacher auf der anderen Uferseite der Weser sichtlich erschöpft angetroffen. Die drei Personen, ein Vater mit seinen zwei Söhnen, wurden von der Streifenbootsbesatzung aufgenommen und wieder zurückgebracht. Anschließend wurden die Personen auf die Gefahren des Schwimmens im Strömungsgewässer und auch im betonnten Fahrwasser hingewiesen. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Personen eingeleitet. Die WSP weist ausdrücklich darauf hin, dass das Baden im Fahrwasser nicht zulässig und gefährlich ist. Die Schiffe verlassen sich auf die freie Fahrt im Fahrwasser. Speziell für die Bundeswasserstraße Weser, Lesum und Hunte ist das Baden in den mit Fahrwassertonnen markierten Bereichen verboten. Die genauen Regelungen und Beschränkungen können der "Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte" entnommen werden.
Jeder Verstoß gegen die genannten Regelungen werden seitens der Wasserschutzpolizei bei Bekanntwerden angezeigt.
Im Zuge dessen bittet die WSP Brake aber auch um Rücksichtnahme der Boote auf die Badegäste, die in den genehmigten Bereichen schwimmen. An Stellen mit erkennbaren Badebetrieb sind außerhalb des Fahrwassers nur Geschwindigkeiten von 8km/h erlaubt. Die Wasserschutzpolizei wird auch hier bei Verstößen tätig und fertigt entsprechende Anzeigen.
Grundsätzlich gilt, dass die Schwimmer und Schwimmerinnen ihre Fähigkeiten in Strömungsgewässern nicht überschätzten sollten. Das Baden an den Stränden und der Wassersport an den sonnigen Tagen ist wunderschön, aber im Bereich von Spundwänden, Häfen und Sielausläufen und natürlich im Fahrwasser ist das Baden nicht gestattet.
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