FW-RE: Verkehrsunfall mit sechs verletzten Personen
Recklinghausen (ots)
Am Nachmittag des 30. Juli 2016 kam es auf der Bundesautobahn 43 in Fahrtrichtung Wuppertal zwischen der Ausfahrt Recklinghausen-Hochlarmark und dem Autobahnkreuz Herne zu einem Verkehrsunfall mit sechs verletzten Personen. Der Notruf ging um 17:56 Uhr bei der Kreisleitstelle Recklinghausen ein. Diese löste daraufhin einen Alarm mit dem Stichwort "VU 1" aus und alarmierte einen Rettungswagen, den Notarzt sowie das Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) der Feuer- und Rettungswache.
Vor Ort waren insgesamt vier PKW in einen Verkehrsunfall verwickelt. In den PKW befanden sich mehrere Personen, von denen alle durch den Rettungsdienst untersucht wurden. Sechs von ihnen bedurften einer weiteren Untersuchung und Behandlung im Krankenhaus, eine Person war schwer verletzt, fünf leicht verletzt. Zur weiteren Versorgung und Transport forderte der Einsatzleiter zwei weitere Rettungswagen an.
Durch drei Rettungswagen und einen Notarzt wurden insgesamt sechs Patienten in umliegende Krankenhäuser transportiert. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr streuten auslaufende Betriebsstoffe ab, klemmten die Fahrzeugbatterien ab und sicherten die Einsatzstelle ab.
Infolge des Einsatzes und der damit einhergehenden Vollsperrung der Autobahn in die Fahrtrichtung Wuppertal entstand ein größerer Stau bis zum Autobahnkreuz Recklinghausen. Der Einsatz dauerte eine Stunde an, im Einsatz waren insgesamt 15 Einsatzkräfte, hierunter auch ein Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr Herten.
Die Unfallstelle wurde zwecks Unfallaufnahme an die Autobahnpolizei übergeben.
An dieser Stelle möchte die Feuerwehr Recklinghausen noch einmal nachdrücklich betonen, wie wichtig die Bildung und Beibehaltung einer Rettungsgasse ist - nur so können die Einsatzkräfte schnell zum Einsatzort gelangen und dort helfen. Auch das Verlassen des Fahrzeuges im Stau ist nicht erlaubt und kann die Durchfahrt von weiteren, nachrückenden Einsatzmitteln verlangsamen und unter Umständen sogar ganz blockieren. Laut StVO ist dies sogar mit Geldbuße untersagt!
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