FW-RE: Kellerbrand verläuft glimpflich - keine Verletzten
Recklinghausen (ots)
Am Freitagmorgen (23. Februar 2024) kam es zu einem Kellerbrand in Recklinghausen-Süd. Verletzt wurde niemand.
Die Feuerwehr Recklinghausen wurde um 07:45 Uhr zur Feldstraße in den Stadtteil Süd gerufen. Die Kräfte der Feuer- und Rettungswache wurden direkt von einem vorherigen Einsatz im "Hohbrink" in Recklinghausen-Hochlar zum neuen Einsatz alarmiert (ausgelöste, automatische Brandmeldeanlage).
Bereits die ersteintreffenden Kräfte des Rettungsdienstes der in unmittelbarer Nähe befindlichen Rettungswache Süd am Elisabeth-Krankenhaus bestätigten die Notrufmeldung und meldeten einen bestätigten Kellerbrand mit verrauchtem Treppenraum. Hieraufhin forderte der Einsatzleiter noch auf der Anfahrt weitere Rettungsmittel nach.
Bei Eintreffen der Feuerwehr ging unmittelbar ein Trupp unter Atemschutz und mit Strahlrohr zur Personensuche in den Treppenraum und Brandbekämpfung in den Keller des Mehrfamilienhauses vor. Kellerbrände sind aufgrund der herrschenden hohen Brandtemperaturen und der Verrauchung des ersten Rettungswegs, des Treppenraums, oftmals besonders kritisch.
Der Brand im Keller konnte bereits um 08:05 Uhr als "Feuer unter Kontrolle" gemeldet werden. Anschließend erfolgten Nachlöscharbeiten und die weitere Kontrolle der Wohngeschosse. Hierzu mussten die Wohnungen teilweise gewaltsam geöffnet werden. Lediglich in einer Wohnung konnte eine Person angetroffen werden, die rettungsdienstlich untersucht wurde, aber unverletzt blieb.
Eine Stunde nach Einsatzbeginn konnte der Einsatz der Feuerwehr beendet werden. Im Einsatz befanden sich die Kräfte der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache, der Einsatzleitdienst, die ehrenamtlichen Löschzüge Süd und Ost sowie der Rettungsdienst mit zwei Notärzten und zwei Rettungswagen. Hierbei wurde die Feuerwehr Recklinghausen durch die Berufsfeuerwehr Herten mit einem Notarzteinsatzfahrzeug unterstützt.
Zur Brandursache und Schadenshöhe kann die Feuerwehr keine Auskunft geben und verweist auf die polizeilichen Auskünfte. Der Polizei obliegt die Brandursachenermittlung.
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