POL-GÖ: (122/2016) Brenzlige Situationen - Polizei kontrolliert "Grünpfeil-Regelung" an der Einmündung Kreuzbergring/Waldweg
Göttingen (ots)
Göttingen, Kreuzbergring
GÖTTINGEN (jk) - Mit zwei gezielten Kontrollen an der Einmündung Kreuzbergring/Waldweg hat die Polizei Göttingen in dieser Woche auf mehrere Beschwerden von Verkehrsteilnehmern reagiert.
Beim Rechtsabbiegen sollte es demnach an der per "Grünpfeil" geregelten Einmündung wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen sein. Zeugen und auch Betroffene meldeten ihre Beobachtungen und Erlebnisse daraufhin richtigerweise der Polizei.
Am Montagvormittag und am Dienstagmorgen (07. und 08.03.16) nahmen sich Beamte des örtlich zuständigen Einsatz- und Streifendienstes II der Sache an und überprüften das Verkehrsverhalten im Kreuzungsbereich.
Bei den jeweils einstündigen Kontrollen stellten die Ordnungshüter insgesamt 27 Verstöße fest. Im Rahmen der geführten Gespräche kam ans Licht, dass nicht jedem Autofahrer pp. bekannt ist, wie man mit dem an der Ampel angebrachten Grünpfeil richtig umgeht bzw. wie man sich zu verhalten hat. Betroffene wurden von den Beamten deshalb noch einmal mit verkehrserzieherischen Gesprächen aber auch gebührenpflichtigen Verwarnungen auf die besondere Gefahrensituation hingewiesen.
Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke hat die wichtigsten "Grünpfeil"-Verhaltensregeln noch einmal zusammengestellt:
Grünpfeil - wozu dient er überhaupt?
Sie stehen bei Rot an der Ampel und sehen rechts neben dem Rotlicht einen kleinen grünen Pfeil auf schwarzem Grund. Im Stadtgebiet von Göttingen wurde an ausgewählten Lichtzeichenanlagen (Ampel) das "Grünpfeilschild" rechts neben dem Rotlicht angebracht.
Einigen Verkehrsteilnehmern ist der Grünpfeil von der Bedeutung und den Regeln her bekannt - aber jedoch noch nicht allen!
Sinn und Vorteil des Grünpfeils ist es, den Verkehrsfluss u.a. an Kreuzungen durch Reduzierung der Wartezeiten bei Rotlicht zu optimieren. Dies führt zusätzlich zu einer Verringerung der Abgas- und Lärmbelästigung, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt.
Wie sollen sich Verkehrsteilnehmer verhalten? Eigentlich ganz einfach, in der Fahrschule und in § 37 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird es erklärt.
- Biegen Sie vorsichtig bei Rotlicht nach rechts ab, aber nur wenn Sie sich im rechten Fahrstreifen befinden! - Dennoch: Ein "Stopp" an der Haltelinie ist eine zwingende Pflicht! - Seien Sie fair! Eine Behinderung sowie Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und des Querverkehrs muss beim Rechtsabbiegen ausgeschlossen sein!
Was kostet es, wenn ich mit meinem Pkw bei Rotlicht - mit angebrachtem Grünpfeil - nach rechts abbiege, ohne dass ich vorher an der Haltelinie anhalte? Schlimmsten Falls das Leben von Verkehrsteilnehmern! 1 Punkt und 70,-Euro Bußgeld sind da eher "unbedeutend".
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