POL-GÖ: (435/2016) Gemeinsame Kontrollwoche von Landkreis Göttingen und Autobahnpolizei Göttingen - 30 Lebensmitteltransporte beanstandet
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (kl/jk) - Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Experten der Autobahnpolizei Göttingen und des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes des Landkreises Göttingen von Montag bis Donnerstag dieser Woche (22. bis 25.08.16) ganz gezielt Lebensmitteltransporte unter die Lupe genommen.
Die Bilanz spricht für sich: von den insgesamt 33 kontrollierten Fahrzeugen waren lediglich drei ordnungsgemäß. Alle anderen wurden aus den verschiedensten Gründen beanstandet. So registrierten die Experten von Polizei und Landkreis u. a. Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, das Gefahrgutrecht, Vorschriften zur Ladungssicherung und das Lebensmittelrecht.
In den vier Tagen leiteten die Ermittler 60 Ermittlungsverfahren (Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten) wegen unterschiedlicher Verstöße ein. Fünf Fahrern wurde noch vor Ort die Weiterfahrt untersagt. In zwei Fällen wurde die transportierte Ware vom Landkreis Göttingen sichergestellt und versiegelt (siehe unten).
Unter den kontrollierten Unternehmen befanden sich auch Bäckereien aus dem Landkreis Göttingen, die leichtverderbliche Waren ungekühlt transportierten (Foto). Die vorgeschriebene Temperatur wurde zum Teil um mehr als das doppelte überschritten. In allen Fällen wurde dafür gesorgt, dass die nicht ordnungsgemäß gekühlte Ware anschließend nicht in den Verkehr gelangte. Die Unternehmen sagten zu, eigenständig für eine ordnungsgemäße Kühlung zu sorgen, was bei Nachkontrollen bestätigt werden konnte.
Auch ein Tiefkühltransporter aus Hannover, der in Göttingen einen Einzelhändler beliefern wollte, geriet in die Kontrolle. Während der Begutachtung des Fahrzeuges kam ans Licht, dass der 47-jährige Fahrer u. a. tiefgekühlte Fleisch- und Geflügelprodukte beförderte, deren vorgeschriebene Temperatur nicht eingehalten wurde. Bei der Tiefkühlware wurde eine Überschreitung der vorgeschriebenen Temperatur von bis zu 8°C festgestellt. Da eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde die Auslieferung durch die Experten des Landkreises Göttingen vorläufig untersagt, der Laderaum versiegelt und die Ladung zum Absender zurückgeschickt. Ein Strafverfahren gegen den Absender der Waren wurde eingeleitet.
Ebenso erging es einem Kühltransporter aus Goslar, der bereits in den Landkreisen Northeim und Göttingen ausgeliefert hatte bzw. noch ausliefern wollte. Auf der Ladefläche des Fahrzeuges stießen die Ermittler auf Frischfleisch, -fisch und andere Tiefkühlwaren, die transportiert wurden obwohl die Kühlanlage defekt war. Eine Messung ergab, dass die vorgeschriebenen Temperaturen zum Teil um mehr als das Dreifache überschritten wurden. Auch diese Ware wurde, wie zuvor, beanstandet, versiegelt und an den Absender zurückgesandt. Durch den Landkreis Göttingen wurde außerdem veranlasst, dass in Betrieben mit bereits ausgelieferten Waren keine nachteilig beeinflusste Ware in den Verkauf gelangte. Auch in diesem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Kontrollen stellten die Beamten zusätzlich zu den bereits genannten Fehlverhaltensweisen mehrere verkehrsrechtliche Verstöße fest.
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