POL-GÖ: (666/2017) Nach versuchter Hausbesetzung - Polizei und Staatsanwaltschaft Göttingen ermitteln wegen des Verdachts des schweren Hausfriedensbruchs, Stellungnahme zu verzerrter Darstellung der Abläufe
Göttingen (ots)
GÖTTINGEN (jk) - Nach der versuchten Besetzung eines seit längerer Zeit leerstehenden Privatgebäudes in der Baurat-Gerber-Straße am 18. Oktober haben das Staatsschutzkommissariat der Polizeiinspektion Göttingen und die Staatsanwaltschaft Göttingen die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Hausfriedensbruchs aufgenommen.
Das besagte Gebäude wird derzeit für die Schaffung von Studentenwohnungen umgebaut.
Im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz sind jetzt verzerrte Darstellungen hinsichtlich des Geschehensablaufes aufgetaucht, die nach Ansicht der Polizeiinspektion Göttingen einer an die Allgemeinheit gerichteten Erläuterung bzw. Klarstellung bedürfen. Von einem eingeschalteten Rechtsanwalt wird insbesondere die Vorgehensweise der eingesetzten Polizeibeamten gegenüber zwei mutmaßlichen Journalisten kritisiert.
Rückblick
Am Vormittag des 18. Oktober gegen 09.45 Uhr hatte nach den bislang vorliegenden ersten Ermittlungsergebnissen eine aus ca. 30 bis 35 Angehörigen der linken Szene bestehende Gruppe ein Privatgrundstück in der Baurat-Gerber-Straße unbefugt betreten. Mitarbeiter einer Baufirma wurden auf das Geschehen aufmerksam und konnten im weiteren Verlauf ein gewaltsames Eindringen einzelner Personen in das Gebäude abwenden.
Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung trafen Funkstreifen der Polizei kurz danach im Bereich des Theaterplatzes zwei mutmaßliche Tatbeteiligte an.
Unmittelbar vor Ort erlangte Hinweise hatten ergeben, dass die zwei Männer während des Geschehens auf dem Gelände Kameras mitgeführt und mit diesen Aufnahmen gefertigt hatten.
Aufgrund dieser vorliegenden Information sollte das gefertigte Bildmaterial von den Beamten gesichtet werden. Inhaltlich ging es dabei um die Prüfung der Frage, ob das Bildmaterial als Beweismittel für das weitere Ermittlungsverfahren bzw. bei der Ermittlung weiterer Tatverdächtiger dienlich sein könnte. Hierfür wurde über die Staatsanwaltschaft Göttingen beim Amtsgericht Göttingen vom Einsatzleiter der Polizei fernmündlich ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erwirkt, der sich in letzter Konsequenz auch auf die Beschlagnahme der Kameras bezog.
Nach erfolgter Belehrung und Erläuterung der Rechtslage incl. aller zur Durchsetzung der richterlichen Anordnung zulässiger polizeilicher Maßnahmen stimmten beide Tatverdächtige der Sichtung ihrer gefertigten Aufnahmen zu. Während der gesamten Dauer der polizeilichen Maßnahmen stand es beiden Männern jederzeit frei, einen Anwalt anzurufen. Diese Möglichkeit nahmen sie jedoch vor Ort in Anwesenheit der Polizei nicht in Anspruch.
Die Begutachtung des Bildmaterials dauerte ca. 20 Minuten. Sie ergab keine Hinweise auf weitere an der widerrechtlichen Aktion beteiligte Tatverdächtige. Die beiden Männer wurden daraufhin nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen 11.15 Uhr vor Ort entlassen. Eine Löschung des zuvor gesichteten Bildmaterials durch die Polizei erfolgte nicht.
Im Rahmen seiner Überprüfung hatte lediglich einer der beiden Tatverdächtigen angegeben, Pressevertreter zu sein. Eine Legitimation hierfür, sprich einen Presseausweis, konnte er den Beamten jedoch nicht vorlegen.
Die weiteren Ermittlungen in dem Verfahren dauern an.
§ 124 des Strafgesetzbuches stellt den sog. "Schweren Hausfriedensbruch" besonders unter Strafe:
Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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