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POL-GÖ: (33/2018) Mit dem Kraftfahrzeug sicher durch den Winter!

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Göttingen (ots)

Stadt und Landkreis Göttingen

GÖTTINGEN (jan/ja) - Nach dem Schneefall am Mittwochmorgen (17.01.17) kam es in Stadt und Landkreis Göttingen zu vermehrten Unfällen und Verkehrsbehinderungen. Aus aktuellen Anlass rät der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Göttingen, Polizeihauptkommissar Jörg Arnecke, wie man sicher mit dem Auto durch den Winter kommt.

Ungeahnte Risiken

Schnee- und Eislasten auf Fahrzeugdächern, eine nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Sommerreifen bei Eis- und Schneeglätte stellen ein erhebliches und oft unterschätztes Risiko für die Verkehrssicherheit dar! Dies kann zu (lebens)gefährlichen Situationen führen! Am Mittwoch, d. 17.01.2017, ereigneten sich im Berufsverkehr auf glatter Fahrbahn zahlreiche Verkehrsunfälle - u.a. mit verletzten Personen - sowie kilometerlange Staus!

Kein Durchblick!

Vor Fahrtbeginn haben Pkw- und Lkw - Fahrer u.a. für eine freie Sicht zu sorgen, indem Schnee und Eis vom Fahrzeug zu entfernen sind! Das Befreien des Fahrzeugs von Schnee- und Eislasten gilt auch für die mitgeführten Anhänger bzw. Auflieger! Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die derzeit schwankenden Temperaturen lassen Wasser, das sich auf den Fahrzeugdächern - insbesondere auf den Anhängerplanen - angesammelt hat, in den Abend- bzw. Nachtstunden gefrieren. Die angefrorenen Eisplatten lösen sich während der Fahrt bei entsprechenden Wind- und Fliehkrafteinwirkungen. Wie Geschosse werden die Eisplatten seitlich oder nach hinten von den Fahrzeugen geschleudert und gefährden hierdurch nachfolgende Fahrzeugführer oder sogar Fußgänger.

Autofahrer auf rutschigen Abwegen!

Die Geschwindigkeit ist den Fahrbahnverhältnissen anzupassen, z.B. bei Eis- und Schneeglätte! Der richtige Grip der Reifen ist ausschlaggebend! "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug", so § 2 (3a) StVO, nur mit M+S- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Ungeahnte Folgen!

Wird ein Verkehrsunfall durch eine eingeschränkte Sicht, herabfallende Eisplatten oder eine nicht vorgeschriebene Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen verursacht, so haften die jeweiligen Fahrzeugführer. Dies kann zu ungeahnten Folgen führen, wie einem Bußgeld i.H.v. 120, -- Euro, zur Eintragung von einem Punkt im Fahrerlaubnisregister und der Möglichkeit einer Leistungsreduzierung der Kfz.-Haftpflichtversicherung! Werden andere Personen verletzt, kommt es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung!

Jörg Arnecke, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Göttingen, rät:

Sorgen Sie für eine freie Sicht! Entfernen Sie vor Fahrtbeginn Schnee und Eis von Ihrem Fahrzeug!

Nutzen Sie während der kalten Jahreszeit Winterreifen! Rüsten Sie Ihren Pkw bereits ab einer Außentemperatur von 7° C mit Winterreifen aus, da die weichere Gummimischung für wesentlich bessere Fahreigenschaften sorgt.

Nutzen Sie nur unbeschädigte Winterreifen, die nicht älter als 6 Jahre sind!

Eine defensive und vorrausschauende Fahrweise sowie eine angepasste Geschwindigkeit schützt Sie und andere Verkehrsteilnehmer!

Halten Sie einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug! Geben Sie sich selbst eine Chance!

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christian Janzen
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551 / 491-2032
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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