POL-GÖ: (386/2018) Duderstadt: Trotz erhöhter Brandgefahr Strauchschnitt in Kleingarten verbrannt, Polizei ermittelt
Göttingen (ots)
Duderstadt, Auf dem Graben Freitag, 20. Juli 2018, gegen 21.40 Uhr
DUDERSTADT (jk) - Weil er trotz langanhaltender Trockenheit am vergangenen Freitagabend (20.07.18) gegen 21.40 Uhr in einer Duderstädter Kleingartenkolonie Bauschutt und Strauchschnitt entzündet haben soll, hat das Polizeikommissariat Duderstadt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 42 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des fahrlässigen Herbeiführens einer Brandgefahr (zur Erläuterung siehe Gesetzestext unten) eingeleitet.
Die ca. drei mal vier Meter große Feuerstelle befand sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtwall. Zum Ablöschen rückte die Freiwillige Feuerwehr Duderstadt mit 21 Kameraden an.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
++§ 306 f StGB (Strafgesetzbuch) Herbeiführen einer Brandgefahr++
(1) Wer fremde 1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen, 2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden, 3. Wälder, Heiden oder Moore oder 4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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