POL-GÖ: (47/2019) Gemeinsame Shisha-Bar-Kontrolle: Hauptzollamt, Stadt Göttingen und Polizei überprüfen zwei Lokale in Göttingen, rund 30 Kilo Tabak sichergestellt
Göttingen (ots)
Göttingen, Innenstadt Freitag, 18. Januar 2019, 21.00 bis ca. 22.00 Uhr
GÖTTINGEN (jk) - Nur wenige Tage nach der groß angelegten Kontrollaktion von vierzehn Shisha-Bars in Wolfsburg und Hildesheim (siehe hierzu Pressemitteilung des Hauptzollamtes Braunschweig vom 14.01.2019 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4165665) haben die zuständigen Behörden am Freitagabend (18.01.19) auch zwei Lokale in der Göttinger Innenstadt genau unter die Lupe genommen und hinsichtlich möglicher Verstöße überprüft.
Die gegen 21.00 Uhr an beiden Orten zeitgleich startende Aktion verlief aus polizeilicher Sicht ohne nennenswerte Zwischenfälle. Vor Ort im Einsatz waren Mitarbeiter des Zoll, der Gewerbeaufsicht, des Finanzamtes und der Stadt Göttingen. Bei der reibungslosen Durchführung wurden die Experten von rund 25 Beamten und Beamtinnen verschiedener Dienststellen der Polizeiinspektion Göttingen und auch Diensthunden der Polizeidirektion Göttingen unterstützt.
Im Fokus der ganzheitlichen Überprüfungen standen, je nach beteiligter Behörde, tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, der Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, die Lohn-und Meldebestimmungen sowie auch die gezielte Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft (siehe dazu "Hintergrundinformationen" aus der eingangs erwähnten PM des HZA Braunschweig unten).
Bei den Kontrollen am Freitagabend stellten die Ermittler in beiden Objekten zusammen insgesamt rund 30 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. In diesem Zusammenhang hat der Zoll entsprechende Verfahren gegen die Betreiber eingeleitet. Darüber hinaus wurden von den zuständigen Behörden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den Verpackungszwang (1) und wegen des Verstoßes gegen das Nichtrauchergestetz (1) aufgenommen. In einem weiteren Fall wird außerdem wegen des Verdachts der Unterschreitung des Mindestlohnes ermittelt.
Jugendliche wurden bei Einsatzbeginn in keiner der beiden Bars angetroffen.
Hingegen wurde in beiden Bars die Kohlenmonoxidbelastung in den Gasträumen beanstandet. Bei durchgeführten Messungen registrierten die Experten zum Teil erhebliche Überschreitungen des Grenzwertes von 30 ppm (parts per million). Die Verantwortlichen wurden umgehend aufgefordert, ihre Gasträume zu lüften.
Für Detailfragen zu den im Einzelnen festgestellten Verstößen stehen Medien am Montag (21.01.19)
1. Herr Andreas Löhde, Hauptzollamt Braunschweig, unter Tel.: 0531/3809-452,
und
2. Herr Dominik Kimyon, Stadt Göttingen, unter Tel.: 0551/400-2320,
zur Verfügung.
Hintergrundinformation (Auszug aus der PM des HZA BS vom 14.01.19)
In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz). Bei Verbrauchsteuergefährdung -etwa falscher Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten Kleinverkaufspreis von Tabakwaren (§ 381 Abgabenordnung in Verbindung mit § 36 Tabaksteuergesetz)- können Bußgelder von jeweils bis zu 5.000,00 EUR verhängt werden.
Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein Problem dar: jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen -in Shisha-Bars zumeist Melasse und Glyzerin- lässt die Tabaksteuer erneut entstehen (§ 15 Tabaksteuergesetz). Zeigt man diesen Vorgang nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80 Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind.
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