POL-GÖ: (202/2019) Erneut Welle von Anrufen "falscher Polizeibeamter" in Stadt und Landkreis Göttingen
Göttingen (ots)
Göttingen, Stadtgebiet und Landkreis Donnerstag, 14. März 2019
GÖTTINGEN/FRIEDLAND/BOVENDEN (jk) - Erneut haben "falsche Polizeibeamte" in Stadt und Landkreis Göttingen versucht, über diese perfide Masche an die Ersparnisse von insbesondere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu kommen. Im Laufe des Donnerstagvormittags (14.03.19) gingen gleich mehrere Hinweise dazu aus dem Raum Friedland, aber auch Bovenden und dem Stadtgebiet Göttingen bei der Polizei ein.
In den Telefonaten machten die Betrüger zumeist auf vermeintliche Einbrecher aufmerksam und fragten nach Wertgegenständen und Bargeld, aber auch nach den Sicherungsanlagen im privaten Umfeld. Im weiteren Gesprächsverlauf wurden die Angerufenen zunehmend mit fadenscheinigen Behauptungen verunsichert und die Betrüger unterbreiteten das Angebot, die Wertsachen und das Geld später abzuholen und sicher zu verwahren.
Informationen zu eingetretenen finanziellen Schäden wurden der Polizei bislang nicht bekannt, sodass wir davon ausgehen, dass sich alle Angerufenen richtig verhalten und kein Geld bzw. andere Wertsachen ausgehändigt haben.
Die Polizei rät aber weiterhin, unbedingt wachsam zu sein! Es ist nicht auszuschließen, dass die Anrufserie auch in den nächsten Tagen fortgesetzt wird und die Gauner weiter versuchen werden, zu einem finanziellen Erfolg zu kommen.
Die Ermittler empfehlen deshalb die Beachtung folgender Hinweise:
Die Polizei wird Sie niemals unter der Telefonnummer 110 anrufen! Die Polizei fordert niemals Informationen über Geldbeträge, Wertgegenstände oder vorhandene Sicherungsanlagen am Telefon ein! Teilen Sie keine Informationen über Ihre finanziellen Verhältnisse am Telefon mit und lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Übergeben Sie niemals Geldbeträge oder Wertgegenstände an fremde Personen oder deponieren Sie diese nie an vorgegebenen Orten!
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betruges geworden zu sein, wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.
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